Liebe/-r Experte/-in,
Wir (mein Ex-Frau) und ich haben 1994 je eine Lebensversicherung zur Finanzierung einer Eigentumswohnung abgeschlossen. Im Zuge der Scheidung habe ich diese mit allen Verpflichtungen der Zahlung übernommen. Ich bezahle auch jetzt noch beide Lebensversicherungen, damit die Wohnung 2014 damit zum Teil bezahlt wird.
Ich wollte bei der Nürnberger Versicherung ein Versicherungsnehmerwechsel beantragen. in dem Schreiben, das ich bekommen habe, steht der Satz.„Den Versicherungsnehmerwechsel können wir nur dann durchführen, wenn der neue Versicherungsnehmer mit der versicherten Person verwandt ist“ Dies bin ich aber ja nicht mehr.
Was sollte man da unternehmen - oder einfach so tuen als ob der Satz dort nicht forhanden war ( bestimmt die schlechteste Option)