Versicherungsnehmerwechsel

Hallo,

ein schönes langes Wort für die Archivsuche…Versicherungsnehmerwechsel.

Ein Bekannter hat eine Kapitallebensversicherung und wollte die nach jetzt ca. 10 Jahren kündigen, da es einen sehr schlechten Wertzuwachs gab.

Die Versicherung teilte ihm mit, dass es einen Wertzuwachs von mehreren tausend Euro gab, der versteuert werden müßte.

Nun verlangte mein Bekannter von der Versicherung einen Versicherungsnehmerwechsel auf seinen Sohn.

Diesen hat die Versicherung abgelehnt und mein Bekannter ist ausser sich.

Er meinte, dass es überall möglich wäre und gerade diese Versicherungsgesellschaft (Namen will ich nicht nennen) dies daher auch machen müßte.

Mir ist davon nichts bekannt und ich würde gern mehr darüber wissen, ob die Versicherung, obwohl vertragich nicht vereinbart, einem Versicherungsnehmerwechsel zustimmen muss.

Was mir vertraglich jedoch möglich scheint ist die Verkürzung der Laufzeit, wo er nach Adam Riese in 2 Jahren mit einer steuerfreien Auszahlung rechnen könnte, der er die „alten“ Kriterien dafür erfüllt.

Besten Gruß
Mathias

Hallo Matthias

Nun verlangte mein Bekannter von der Versicherung einen
Versicherungsnehmerwechsel auf seinen Sohn.

ob die Versicherung, obwohl vertragich nicht
vereinbart, einem Versicherungsnehmerwechsel zustimmen muss.

Die Versicherung „muss“ gar nichts, ausser ihren vertraglichen
Verpflichtungen nachkommen.

Der Sohn ist zwangsläufig jünger als der Vater, also eine andere
(günstigere) Risiko- und Prämienklasse, da kann der Vertrag sowieso
nicht 1:1 umgeschrieben werden, sonst wäre Dein Bekannter der
Betrogene.

Gruss
Heinz

Er soll es so lassen wie es ist, es wäre ein noch schlechterer Wertzuwachs zu erwarten im Vergleich mit der alten Police. Er würde wieder bei null anfangen, bzw. sogar im Minus und bis es da zum Zinseffekt kommt, das dauert. Er sollte alles so lassen wie es ist, oder Beitragsfrei stellen wenn er denn gar nicht zu Beruhigen ist. Dann bekommt er wenigstens weiter Zinsen und Zinseszinsen.

MFG

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Hallo

Hallo Matthias

Nun verlangte mein Bekannter von der Versicherung einen
Versicherungsnehmerwechsel auf seinen Sohn.

ob die Versicherung, obwohl vertragich nicht
vereinbart, einem Versicherungsnehmerwechsel zustimmen muss.

Die Versicherung „muss“ gar nichts, ausser ihren vertraglichen
Verpflichtungen nachkommen.

das ist so richtig
Es ist trotzdem verwunderlich, dass sich die Versicherung dagegen sperrt, es sei denn es gibt Gründe, die mir hier nicht ersichtlich sind - oder aber, es ist gar kein reiner Versicherungsnehmerwechsel gewünscht, sondern auch die versicherte Person soll jetzt der Sohn sein - dann siehe folgende Ausführungen von Heinz.

Der Sohn ist zwangsläufig jünger als der Vater, also eine
andere
(günstigere) Risiko- und Prämienklasse, da kann der Vertrag
sowieso
nicht 1:1 umgeschrieben werden, sonst wäre Dein Bekannter der
Betrogene.

Hinzu kommt, dass es steuerlich ein neuer Vertrag wäre, Gesundheitsprüfung für den Sohn anfällt usw.
Bei einem reinen Versicherungsnehmerwechsel stimmt das alles so aber nicht, da sich beim Versicherungsnehmerwechsel nichts am Risiko ändert. Versichert ist die gleiche Person, nur das „Eigentum“ am Vertrag und damit die Gestaltungsrechte (wie Kündigung usw. ) wechseln.

Eigentlich letzteres ein unproblematischer Vorgang, der in der Praxis nicht selten ist. Zu beachten ist dabei allerdings auch, dass bei einem Versicherungsnehmerwechsel meist durch die Versicheung eine Meldung an das Finanzamt erfolgt, da es sich um eine Übertragung von Vermögen handelt, und dies möglicherweise Schenkungssteuerpflichtig ist (bei Vater - Sohn allerdings hohe Freibeträge).

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo Thomas

Du hast vollkommen recht. Ich bin davon ausgegangen, dass der Vater
den Sohn als Versicherungsnehmer und versicherte Person einsetzen
wollte.

Gruss
Heinz

Vielen Dank
Hallo,

Danke für die Antworten, welche sehr weitergeholfen haben!

Der Versicherung scheinen durch den Vorgang Unkosten zu entstehen, die sie aus Kulanz und im Sinne der Kundenfreundlichkeit tragen könnte und im Normalfall trägt.

Ein Recht darauf besteht aber nicht.

Leider habe ich mich vertan und es besteht keine Möglichkeit für eine Verkürzung der Vertragslaufzeit. So muss mein Bekannter wohl eben Steuern auf den Gewinn bezahlen (bei Kündigung) oder das Vertragsende eben abwarten.

Besten Gruß
Mathias