Versicherungspflichgrenze - Einkommensbestandteile

Hallo zusammen,

ich trage mich mit dem Gedanken in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wenn das überhaupt möglich ist. Die wahrscheinliche Versicherungspflichtgrenze ab 2010 (49.950 Euro) habe ich 2007, 2008 und 2009 deutlich überschritten. Allerdings bin ich nicht ganz so optimistisch wechseln zu können, da sich mein monatliches Einkommen (Arbeitnehmer) aus Grundgehalt, Überstundenvergütung und Bonuszahlungen zusammensetzt.

Nun meine Fragen:

Spielt die Zusammensetzung des Einkommens der vergangenen drei Jahre eine Rolle, oder muss ich nur insgesamt über der Grenze gewesen sein?

Wenn ich den Versicherungswechsel für das nächste Jahr plane, kommt es dann nur auf das Grundgehalt zu diesem Zeitpunkt an, oder werden regelmäßige Bonuszahlungen auch berücksichtigt?

Wer entscheidet letztendlich, ob ich wechseln darf, oder nicht? Welche Nachweise muss man erbringen?

Danke für eure Antworten.

MfG
Stephan

Hallo,

Voraussetzung ist, dass man in den letzten drei Jahren mit seinem beitragspflichtigen Entgelt über der jeweils geltenden Jahresentgeltgrenze gelegen hat. Für das neue jahr muss man mit seinem „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt ebenfalss über der Grenze liegen. Als regelmäßig gelten dabei nicht nur feste Gehälter, sondern auch erfolgsabhängige Bestandteile wie Boni wenn sie in der Vergangenheit rgelmäßig gezahlt wurden und mit ihnen bei vorausschauender Betrachtung weiterhin zu rechnen ist. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige KK, die darüber auch einen Bescheid erstellt.

Gruß Woko