Versicherungspflicht

Guten Tag,

ich war bis 30.09.09 als Studentin versichert. Mein Studium habe ich mit diesem Zeitpunkt abgeschlossen. Momenten habe ich eine 400 Euro Stelle und bin auf der Arbeitsuche. Am 17. Dezember habe ich von meiner Versicherung eine Benachrichtigung bekommen, wie ich bei Ihnen weiterversichern kann. Folge dessen habe ich die Stelle angerufen, wo sie auf meine Überraschung mir mitgeteilt haben, dass ich Ihnen einen freiwilligen Betrag die über 100 Euro liegt rückwirkend mit dem 01.10.09 einzahlen soll.
Momentan kann ich diesen Betrag nicht einzahlen sowohl rückwirkend als auch in der Zukunft. Könnte ich mit dem 01.10.09 bei meiner Versicherung kündigen und ohne Krankenversicherung zu sein bis zum Eintritt meiner zukünftiger Arbeitsstelle? Bei meiner Krankenversicherungstelle meinten sie, dass eine lückenlose Krankenversicherungsverhältnis gesetzlich vorgeschrieben ist.

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

es liegt zwar schon ein paar Jahre zurück was meine Versicherungskenntnis angeht allerdings versuche ich mal Ihnen eine Antwort zu geben.

Zuerst, ja in Dtld. herrscht eine lückenlose Krankenversicherungspflicht (bis auf ein paar Ausnahmen).

Bis zum Ende ihres Studium waren Sie über eine studentsiche Krankenversicherung versichert. Diese Versicherung endet mit dem Ende des Studium. Nun hat man wieder die Wahl wie man sich versichern soll. Offiziell müssten sie sich ab dem 01.10.09 arbeitslos gemeldet haben. Damit würde Ihnen durch soziale Leistungen die Krankenkasse bezahlt. Da sie jedoch einen 400€ Job haben sollte ihr Arbeitgeber im Rahmen diese 400€ die Krankenversicherung im Rahmen der 400€ Pauschale begleichen.
Sollte beides nicht der Fall sein ist eine freiwillige Pflichtversicherung ratsam wie von ihrer Krankenkasse angeboten.

Allerdings würde ich zuerst beim Arbeitgeber nachfragen ob dieser seiner Sozialabgabenpflicht nachgekommen ist.

Hallo Herr Lang,

ich bedanke mich für Ihren Antwort! Ich wusste leider nicht,dass ich mich gleich am Ende meines Studiums als Arbeitslos anmelden soll. Ich werde morgen meine Situation beim Arbeitsamt bzw. bei meiner Arbeitgeber zu klären mit der Hoffnung, dass ich rückwirkend den Versicherunsbeitrag nicht übernehmen soll.

Hallo Herr Lang,

zur Info für Sie, wie weit ich meine Sache klären konnte. Da ich bei der Firma auf 400 Euro Basis angemeldet bin, mein Arbeitgeber hat keinelei Steuerabgaben nach mir. Danke für den Tip, dass ich mich als Arbeitslos melden muss. Diese Pflicht habe ich nachgegangen aber leider konnte mein Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht rückwirkend stellen.
Die Krankenkasse weiss Bescheid und wartet auf dem Beschluss vom Sozialbürgerhaus.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Turu