Versicherungspflicht für Studenten

Hallo Experten,
Wie sieht die Sozialversicherungspflicht für einen Studenten mit einer Arbeitszeit kleiner 20h pro Woche aber Lohn größer als 400€ im Monat aus?
Bin der Ansicht, das hier eigentlich keine Versicherungspflicht besteht.
Grundsätzlich bin ich bei der TK-kasse freiwillig versichert.
Wenn aber doch Versicherungspflicht besteht, insbesondere für Rentenversicherung , wer (ich oder Arbeitgeber) zahlt dann wieviel(ca.) und an wen (gesetzliche oder private )?
Was für einen Unterschied macht dabei Einordnung als nichtselbstständige oder (schein-)selbstständige Tätigkeit?

Vielen Dank
Greg

Wie sieht die Sozialversicherungspflicht für einen Studenten
mit einer Arbeitszeit kleiner 20h pro Woche aber Lohn größer
als 400€ im Monat aus?
Bin der Ansicht, das hier eigentlich keine
Versicherungspflicht besteht.

Wenn Du regelmäßig, also auch während der Vorlesungszeit arbeitest, besteht Versicherungspflicht. Ausweg: Lohn auf 400 € im Monat drücken.

Wenn aber doch Versicherungspflicht besteht, insbesondere für
Rentenversicherung , wer (ich oder Arbeitgeber) zahlt dann
wieviel(ca.) und an wen (gesetzliche oder private )?

Beide zahlen ! Und zwar die normalen Prozentsätze für Renten- (in diesem Jahr 19,5 % vom brutto), Kranken- (je nach Krankenkasse ca 14 % und 1,95 % Pflegeversicherung) und Arbeitslosenversicherung (dieses Jahr 6,5 %).

Was für einen Unterschied macht dabei Einordnung als
nichtselbstständige oder (schein-)selbstständige Tätigkeit?

Gar keinen, wenn Du als scheinselbstständiger oder arbeitnehmer-ähnlicher Selbstständiger eingestuft bist. Nur ein „richtiger“ Selbstständiger zahlt nicht in die gesetzliche Sozialversicherung ein (Ausnahmen gibt es natürlich, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab).

Hallo,
bei einer Tätigkeit von weniger als 20 Stunden wöchentlich geht man
im Allgemeinen davon aus, dass sich die Arbeitszeit dem Studium unterordnet und deshalb keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt.
Dies ist generell von der jeweiligen Krankenkasse prüfen und
entscheiden zu lassen.
Selbst bei einer Arbeitszeit über 20 Stunden kann dies zutreffen.

Gruss

Günter Czauderna