Versicherungspflicht geringfügige Beschäftigung?

Hallo,
eine Treppenhausreinigung (ca 6 Std/Monat) werde in einem vermieteten Objekt an einen dort auch wohnenden Arbeitslosen oder HartzIV-Empfänger vergeben.
Ist diese Tätigkeit (wo) anzumelden ?
Wie sie ggfls unfallversichert ? Der Vermieter des Objektes habe für es eine Haftpflichtversicherung.
Gruß
Karl

Hallo

oder HartzIV-Empfänger vergeben.
Ist diese Tätigkeit (wo) anzumelden ?

Ja. Einmal durch den AG bei der Knappschaft http://www.minijob-zentrale.de und natürlich auch vom Hartz IV - Empfänger bei der ARGE.

Gruß,
LeoLo

Hoi.

Nicht zu vergessen: der AG muß eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft machen. Da kommen entweder der Gemeindeunfallversicherungsverband, die Verwaltungs-BG oder die Bau-BG infrage.

Ciao
Garrett


Hi

Nicht zu vergessen: der AG muß eine Anmeldung bei der
Berufsgenossenschaft machen.

Muss er nicht.
Das meldet er ebenfalls der Knappschaft.

Gruß
Guido