Versicherungspflicht GKV

Hallo,

Jemand ist nicht krankenversichert und will nun einen Job mit 600€ Lohn aufnehmen. Damit ist er wieder in der GKV versichert. Muß er die seit der Versicherungspflicht ausstehenden Beiträge dann nachzahlen? Dann kann er den Job sicher nicht aufnehmen, denn das Geld hat er nicht…

Danke für Eure Antworten,
katzeolivia

Hallo,

sofern ich das Gesetz richtig verstehe, ist jeder, der zuletzt gesetzlich krankenversichert war (PKV dann ab 1.1.2009 analog), versicherungspflichtig. Das hat mit einer Tätigkeit als abhängig Beschäftigter gar nichts zu tun.

Gruß,
Andreas

Hallo,
die Frage ist - wo war er zuletzt selbst versichert -
War das eine GKV-Kasse, dann muss er nachzahlen - war es eine
PKV-Kasse muss er nicht nachzahlen, da für diesen Personenkreis die
Pflicht zur Versicherung erst ab dem 01.01.2009 besteht.
Gruß
Czauderna

Danke schon mal für Eure Antworten!
Also wenn er privat versichert war- was ich annehme- dann muß er nichts nachzahlen, wenn ich Euch richtig verstehe. Muß er sich denn dann auch wieder privat versichern oder kann er mit Aufnahme einer Beschäftigung im oben angegebenen Umfang auch wieder in die GKV?

Viele Grüße

Er muss sogar in die GKV.

Andreas

Muß er
sich denn dann auch wieder privat versichern oder kann er mit
Aufnahme einer Beschäftigung im oben angegebenen Umfang auch
wieder in die GKV?

Viele Grüße

Danke Euch beiden!!