Liebe/-r Experte/-in, meine Frau ist seit 10Jahren als AN in der PKV versichert. Aufgrund der Aufnahme einer Teilzeittätigkeit vor einigen Jahren von AZ unter 50 % wurde sie versicherungspflichtig in der GKV. Aufgrund der langen Mitgliedschaft in der PKV und einer Arbeitszeit unter 50% der Sollarbeitszeit konne sie sich dauerhaft von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Dies hat Sie schriftlich bestätigt bekommen. Seit 1 Jahr hat sich die AZ wieder auf 70 % erhöht und nun hat der AG meine Frau aufgefordert, sich in der GKV pflichtzuversichern und die PKV zu kündigen. Begründet wurde dies mit den AZ über 50%, nun wären die Voraussetzungen einer dauerhaften Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr gegeben. Stimmt das, obwohl sie ja eigentlich schon dauerhaft befreit war? Zu welchem Zeitpunkt würde so ein Versicherungswechsel greifen, auch rückwirkend?
Vielen Dank für Tipps. Uwe