Hallo zusammen,
mal folgendes angenommen:
Ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert, weil sein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Durch einen Arbeitgeberwechsel fällt er unter diese Grenze. Wird er dadurch wieder versicherungspflichtig in der GKV oder kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Was ist im Falle von Arbeitslosigkeit? Kann man Zuschüsse zur PKV bekommen, deren Beiträge bei Arbeitslosigkeit ja wahrscheinlich wesentlich höher sind als in der GKV? Wer zahlt die Beiträge zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Vielen Dank für die Beantwortung im voraus.
Whoopi
Hallo zusammen,
mal folgendes angenommen:
Ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert, weil sein
Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Durch einen
Arbeitgeberwechsel fällt er unter diese Grenze. Wird er
dadurch wieder versicherungspflichtig in der GKV oder kann er
sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Hallo Whoopi,
Nein, eine Befreiung ist bei einem absenken des Gehaltes nicht möglich. Die einzige (mir bekannte) Möglichkeit ist, wenn die JAEG hochgesetzt wird und er durch diese Hochstufung wieder pflichtversichert wäre. Dann kann er sich befreien lassem
Was ist im Falle von Arbeitslosigkeit? Kann man Zuschüsse zur
PKV bekommen, deren Beiträge bei Arbeitslosigkeit ja
wahrscheinlich wesentlich höher sind als in der GKV? Wer zahlt
die Beiträge zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit,
wenn ich gesetzlich versichert bin?
Erstmal bist du wieder gesetzlich versichert.
Ausnahme: Wenn du mind. 5 Jahre in der PKV versichert warst, kannst du dich auf Antrag (mind. 3 Monate nach Eintritt der AL) wieder davon befreien lassen. Der Beitrag wird dann vom Bundesministerium für Arbeit übernommen und zwar zu 14% der Höchstgrenze (Bsp.: ALGx14% (max.386,40 Euro zzgl. Pflegepflicht 46,92)
Vielen Dank für die Beantwortung im voraus.
Whoopi
Gern geschehen,
Martin
Hallo Martin,
im Prinzip richtig…
Nur kann der Privatversicherte auf die wiedereingliederung in die Pflichtversicherung verzichten. Nun kursiert hier ein Gerücht, dass er dann nie mehr wieder in die GKV kommt.
Dies ist schlichtweg falsch!
Ich habe es sogar schriftlich!
Bei Arbeitgeberwechsel und AL kann er ganz normal wieder in die GKV zurück… trotz früherer Verzichterklärung!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
genau richtig!!! Der AN hat das Recht auf einen Eintritt in die GKV zu verzichten, ist aber bei AL oder AG-Wechsel ersteinmal bei der GKV und kann dann entscheiden wie er versichert sein will.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
vielen Dank für deine Antwort. Hat mir weitergeholfen.
Ich wüßte nun noch gerne, wie das praktisch abläuft, wenn ich wieder in die Gesetzliche muss? Wie Wird meine PKV gekündigt? Wie läuft das ab? Kriegt meine PKV eine Meldung vom Arbeitgeber, wenn ich die Berechnungs- bwz. Wechselgrenze unterschreite?
Gruß
Whoopi
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Hallo Whoopi,
Ich wüßte nun noch gerne, wie das praktisch abläuft, wenn ich
wieder in die Gesetzliche muss?
Arbeitsgeber muss dir das melden und mitteilen.
Wie Wird meine PKV gekündigt?
Durch dich, innerhalb von zwei Monaten ab Pflicht rückwirkend zur Pflicht… dann gibt es Geld zurück. Danach wird sie erst wirksam in dem Monat des Zugangs.
Wie läuft das ab? Kriegt meine PKV eine Meldung vom
Arbeitgeber, wenn ich die Berechnungs- bwz. Wechselgrenze
unterschreite?
Siehe oben.
Gruß
Marco