Versicherungspflicht Grauzone

Hallo,

wo sind eigentlich alle versichert die weniger als 400,- montl. verdienen und trotzdem als Angestellter arbeiten? Der Arbeitgeber ist somit ja nicht verpflichtet dann zu versichern aber es gibt doch diese Versicherungspflicht.
private Krankenkassen dürfen einen auf Grund des Mindest-Berechnungsbetrags nicht nehmen, somit wäre ja nur der Weg in die GKV zurück möglich, diese sagen aber das sie gar keinen versichern der unter 400,- verdient. Ich meine da muss es doch einen anderen Weg ohne ARGE geben oder?

nein leider nicht der Arbeitgeber kann sie bei der Krankenkasse anmelden. Aber Vorsicht die kk Und die arge sind miteinander vernetzt so das die arge es in 90% der Fälle informiert wird. Lg

Zoo13de

Hallo,

wo sind eigentlich alle versichert die weniger als 400,-
montl. verdienen und trotzdem als Angestellter arbeiten? Der
Arbeitgeber ist somit ja nicht verpflichtet dann zu versichern
aber es gibt doch diese Versicherungspflicht.
private Krankenkassen dürfen einen auf Grund des
Mindest-Berechnungsbetrags nicht nehmen, somit wäre ja nur der
Weg in die GKV zurück möglich, diese sagen aber das sie gar
keinen versichern der unter 400,- verdient. Ich meine da muss
es doch einen anderen Weg ohne ARGE geben oder?

Man kann durchaus in der PKV versichert werden sofern man eben NICHT der Versicherungspflicht unterliegt.
Und das tut eine 400-Euro-Kraft nicht.

Dies gilt auch für alle die älteren AN, die trotz „Normalverdienstes“ von z. B. 2.300 Brutto mtl. nicht mehr in die GKV können weil sie die Kriterien nicht erfüllen.

Viele Grüße

Désirée

Hallo,

kann dir leider nicht weiterhelfen
Gruß
FJS

Hallo und vorab vielen lieben Dank für die ersten Antworten: Wie & wo kann man denn prüfen ob man der Versicherungspflicht unterliegt oder nicht? Die private dufte die Person leider nicht nehmen. Schon probiert.

Hallo,

???
Wieso denn bitte nimmt die PKV die denn nicht???

OK, dann anders:
Ich würde versuchen in die GKV zu kommen und mir von dort eine Art Ablehnungsschreiben zu bekommen.

Das SGB regelt die Krankenversicherung im ersten Schritt in Deutschland.

Wobei mir die PKV-Pflicht einer 400-EUR-Kraft erklären soll.
… oder gibt es Vorerkrankungen?

Viele Grüße

Désirée

Hallo und vorab vielen lieben Dank für die ersten Antworten:
Wie & wo kann man denn prüfen ob man der Versicherungspflicht
unterliegt oder nicht? Die private dufte die Person leider
nicht nehmen. Schon probiert.

Hallo, ich bin in dieser Frage nicht der Experte, so weiß ich doch, dass Geringverdiener (also unter 400,–€) sehr wohl sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern lassen können.Die Beiträge können hier sehr unterschiedlich sein. Ein Vergleich ist notwendig.Eine gesetzliche Versicherung statt einer Privaten reicht ja auch aus.

Frag einfach bei verschiedenen g e s e t z l i c h e n Krankenkassen nach. Die Frage ist wohl zu prüfen, ob bei den Abzügen eine Arbeit unter 400,–€ lohnt.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

sorry, glaub hab mich da versehentlich als experte angemeldet, kann das leider nicht beantworten…
weiter viel Erfolg,
Gruß,
Werner

Falls man den 400,00 Euro-Job zusätzlich zu einer anderen Tätigkeit hat, so ist man über die hauptamtliche Tätigkeit versichert.

Bei verheirateten Arbeitnehmern greift die Familienversicherung. Das heisst, dass der Partner, der lediglich bis zu 350,00 € verdient, beim Ehepartner kostenlos mitversichert ist, wie das auch bei den Kindern ist. Im Falle eines 400,00 €-Jobs ist dies der Krankenkasse anzuzeigen und so können dann die 400,00 € komplett verdient werden.

Im Falle einer eigenen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt der mtl. Beitrag ca. 140,00 €.

Mir ist nicht bekannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Recht haben, jemanden aufgrund der Höhe des Einkommens nicht zu versichern.

Was den Arbeitgeber angeht, so muss er eine Versicherungspauschale abführen, was aber nicht dazu führt, dass der Arbeitnehmer auch entsprechend versichert ist. Lediglich bei der Unfallversicherung ist der Arbeitnehmer voll versichert.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

MfG

Hier ist schon viel richtiges gesagt worden, insbesondere von Frau Schindler, aber etwas entscheidendes fehlt:

Aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht muss der Minijobber von der Versicherungsart versichert werden, von der herkommt.

War er vorher gesetzlich versichert, muss ihn jede Kasse zum Mindestbeitrag für sog. freiwillig Versicherte nehmen. Und den Beitrag von ca. 130 EUR zahlt er allein. Und sollte eine zeitliche Lücke entstanden sein, wäre die durch Nachzahlung zu schließen.

War er vorher privat versichert, muss ihn jede PKV mindestens zum Basistarif versichern. Dürfte in der Regel noch teurer werden. Und für die Versicherungslücke wären ab 1.1.2009 auch Strafzahlungen erforderlich. Ein privat versicherter ist aber interressanter für den Arbeitgeber des Minijobbers: er muss keinen KV-Anteil abführen.

Für jemanden, der von den 400 EUR lebt, alles nicht lustig.

Mit freundlcihen Grüßen

w.will

Guten Tag,