Versicherungspflicht Ost und West

Hallo,

ich bin von meinem Arbeitgeber in Ostdeutschland freigestellt und erhalte mein Gehalt weiter. Mein Gehalt liegt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in Ost (54.600 p.a.).
Ich kann nun in West auf Honorarbasis ein Zusatzeinkommen von 6000 p.a. erzielen.
Wie verhält es sich jetzt mit der Rentenversicherung. Muß ich für den Unterschiedsbetrag (Höchstgrenze West 63.000 p.a.) Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Hat jemand Erfahrung oder kann mir jemand einen Tipp geben.
Vielen Dank und liebe Grüße
Georg

Servus,

Honorarbasis

bedeutet selbständige Tätigkeit. Die Sozialversicherungspflicht und damit die SV-rechtliche Betriebsstätte wird davon überhaupt nicht berührt.

Schöne Grüße

MM