Guten Tag Borusse77,
die Frage ist berechtigt.
Ich gehe davon aus, dass Du angestellt bist.
Erläuternde Einleitung:
Der Arbeitgeber stellt ja zum Jahresende fest,
dass der Arbeitnehmer Pflichtversicherungsgrenze im aktuellen Jahr überschritten hat (und auch die neue Grenze des neuen Jahres überschreiten wird).
Aufgrund kann der Arbeitnehmer ja dann die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zum 01.01. kündigen und sich privat versichern.
Der Arbeitgeber prüft nun zum Jahresende des nächsten Jahres, ob der Arbeitnehmer im laufenden Jahr „wirklich“ über der Grenze geblieben war und ob er auch im neuen Jahr wieder über der Grenze des neuen Jahres bleiben wird. Ist das so, unternimmt der Arbeitgeber nichts, liegt der Arbeitnehmer aber im neuen Jahr offensichtlich darunter, wird der Arbeitnehmer wieder als pflichtversichert gemeldet und der Arbeitgeber wird sie darüber informieren.
Zu Deiner Frage:
Wenn während dem Jahr das monatliche Einkommen erstmal „zu gering“ ist, aber durch eine Lohnerhöhung innerhalb des Jahres steigt und dadurch insgesamt das Jahreseinkommen wieder über der Grenze liegt, dann passt das.
Denn der Arbeitgeber prüft nur am Jahresende aufgrund des Einkommens des gesamten Jahres (das natürlich von Monat zu Monat schwanken kann) und nicht monatlich.
Es ist also völlig egal, wenn das Einkommen einen oder mehrere Monate zu gering ist, um auf das Jahr hochgerechnet die Pflichtversicherungsgrenze zu überschreiten. Wenn dies durch höheres Einkommen in anderen Monaten ausgeglichen wird, so dass am Ende das Jahreseinkommen höher als die Pflichtversicherungsgrenze „wurde“, dann passt das
.
Wichtige Fakten und Informationen zu exakt diesem Thema kann man hier ausführlich nachlesen: http://www.pkv-netz.com/erhoehung-f.html
(also die ganze Thematik: Gehaltserhöhung, Beförderung, Wechsel des Arbeitgebers, schwankendes Einkommen oder auch fälschliche Meldung als Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber).
Übrigens gibt es auch ein Befreiungsrecht:
Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr unter die Pflichtversicherungsgrenze kommt, nur weil diese gestiegen ist (und das Einkommen gleichzeitig nicht gesunken), kann der Arbeitnehmer einen Befreiungsantrag von der wiedereintretenden Versicherungspflicht stellen, kann dann also trotzdem den Status „freiwillig versichert“ behalten. Damit muss er auch nicht zurück in die GKV, sondern kann in der PKV (private Krankenversicherung) bleiben.
Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.
Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer
Home: www.pkv-netz.com