Versicherungspflicht und Jahresentgelsgrenze

Hallo,

ich habe mich gefragt wie das ist, wenn man in die pkv wechselt und dann von der JAEG innerhalb der ersten Jahre eingeholt wird. Insbesondere die Frage ob man dies durch eine Gehaltserhöhung in dem Jahr noch ausgleichen kann oder ob die Betrachtung immer nur auf Monatsbasis geschieht und aufs Jahr hochgerechnet wird?

Hallo,

es geht IMMER um eine Jahresbetrachtung. Für den fall, dass Sie versicherungspflichtig werden, weil DIE GRENZE angehoben wird, gibt es eine Befreiungsmöglichkeit.

Mehr Infos auch hier: http://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/befreiung-von-d…

Nun, wenn ihr Gehst gleich bleibt und durch die Erhöhung der Sozialversicherungsgrenzen die JAEG steigt und Sie durch diesen Sachverhalt unter doie JAEG rutschen, so haben Sie nach § 8 SGB 1 die Möglichkeit sich innerhalb der ersten drei Monate befreien zu lassen und in der PKV zu bleiben. Das gilt jedoch nicht, wenn ihr Gehalt z.B. durch Abschluss einer Direktversicherung sind. In dem Fall müssten Sie zurück in die PKV. Die Betrachtungsweise erfolgt auf Basis des monatlichen Einkommens x 12 also auf das Jahr hoch prognostiziert.

Hallo Borusse77,
ob ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig oder über der JAEG Grenze liegt wird in der Regel vom Arbeitgeber an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)übermittelt. Sie müssten (normalerweise) von der GKV benachrichtigt werden, dass Sie dann als freiwilliges mitglied in der GKV sind. Sollten Sie von der JAEG eingeholt werden, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, dies gilt aber nicht wenn Sie z.B. aufgrund von weniger Verdienst oder verzicht auf das 13.te oder 14.te Monatsgehalt (wenns das überhaupt noch irgendwo gibt)unter die Jaeg fallen. Diese befreiung gilt laut der GKV für immer.

Ich hoffe dedient zu haben und verbleibe
MfG
Leo

Hab was vergessen.
Die Berechnung ob versicherungspflichtig oder nicht wird aufgrund des monatslohns aufs Jahr hochgerechnet plus Urlaub- Weihnachtsgeld - wenn vereinbart.
Gruss
Leo

Hallo,

erstmal danke für die Antwort. Am Beispiel möchte ich meine Frage konkretisieren: 2011 Monatseinkommen 4200 Brutto bei 12 Gehâltern pro Jahr. Damit über JAEG 2011 und Wechsel in PKV zum 01.01.2012 Das Monatseinkommen liegt x12 genommen aber unter JAEG 2012. Ab Februar 2012 wieder GKV ? Befreiung von Versicherungspflicht ohne weiteres nach nur einem Monat? Gehaltserhöhung im Mai rückwirkend zum 01.01.2012 auf 4300, wie ändert das die Situation ?

Danke.

Hallo,
Es gilt die JAEG : Jahresentgeltgrenze, also was jährlich an Bruttoeinnahmen zusammen kommen. Auaachlaggebend ist bei Ihnen die meldung durch den AG an die GKV ob Sie für 2012 Versicherungspflichtig sind oder nicht. Wenn dies jedes Monat erforderlich wäre, dann wäre anständig was los: Rein in die PKV, dann nächstes Monat wieder zurück in die GKV usw. Darum Jahresentgelt.
MfG
Leo

Guten Tag Borusse77,
die Frage ist berechtigt.

Ich gehe davon aus, dass Du angestellt bist.

Erläuternde Einleitung:
Der Arbeitgeber stellt ja zum Jahresende fest,
dass der Arbeitnehmer Pflichtversicherungsgrenze im aktuellen Jahr überschritten hat (und auch die neue Grenze des neuen Jahres überschreiten wird).

Aufgrund kann der Arbeitnehmer ja dann die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zum 01.01. kündigen und sich privat versichern.

Der Arbeitgeber prüft nun zum Jahresende des nächsten Jahres, ob der Arbeitnehmer im laufenden Jahr „wirklich“ über der Grenze geblieben war und ob er auch im neuen Jahr wieder über der Grenze des neuen Jahres bleiben wird. Ist das so, unternimmt der Arbeitgeber nichts, liegt der Arbeitnehmer aber im neuen Jahr offensichtlich darunter, wird der Arbeitnehmer wieder als pflichtversichert gemeldet und der Arbeitgeber wird sie darüber informieren.

Zu Deiner Frage:
Wenn während dem Jahr das monatliche Einkommen erstmal „zu gering“ ist, aber durch eine Lohnerhöhung innerhalb des Jahres steigt und dadurch insgesamt das Jahreseinkommen wieder über der Grenze liegt, dann passt das.

Denn der Arbeitgeber prüft nur am Jahresende aufgrund des Einkommens des gesamten Jahres (das natürlich von Monat zu Monat schwanken kann) und nicht monatlich.
Es ist also völlig egal, wenn das Einkommen einen oder mehrere Monate zu gering ist, um auf das Jahr hochgerechnet die Pflichtversicherungsgrenze zu überschreiten. Wenn dies durch höheres Einkommen in anderen Monaten ausgeglichen wird, so dass am Ende das Jahreseinkommen höher als die Pflichtversicherungsgrenze „wurde“, dann passt das :smile:.

Wichtige Fakten und Informationen zu exakt diesem Thema kann man hier ausführlich nachlesen: http://www.pkv-netz.com/erhoehung-f.html

(also die ganze Thematik: Gehaltserhöhung, Beförderung, Wechsel des Arbeitgebers, schwankendes Einkommen oder auch fälschliche Meldung als Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber).

Übrigens gibt es auch ein Befreiungsrecht:
Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr unter die Pflichtversicherungsgrenze kommt, nur weil diese gestiegen ist (und das Einkommen gleichzeitig nicht gesunken), kann der Arbeitnehmer einen Befreiungsantrag von der wiedereintretenden Versicherungspflicht stellen, kann dann also trotzdem den Status „freiwillig versichert“ behalten. Damit muss er auch nicht zurück in die GKV, sondern kann in der PKV (private Krankenversicherung) bleiben.

Hoffe, mit den Informationen geholfen zu haben.

Liebe Grüße von
PKV-Spezialisten (Vers.-Kfm.)
Hans-Günter Rischer
und Michael Rischer

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