Versicherungspflicht und Steuer Minijob Ehefrau

Hallo,

[MOD] Satz wegen Verschiebung gelöscht *

Ausgangspunkt: Freiberufler XYZ stellt seine Ehefrau als (nebenberuflichen) Minijobber ein, meldet sie ordnungsgemäß bei der Knappschaft an, entrichtet Pauschalbeiträge zur SV und Steuern.

Nun tritt nach etlichen Monaten die Knappschaft mit dem bekannten Fragebogen der DRV Bund zur Sozialversicherungspflicht auf. Dabei stellt sich heraus: keine SV-Pflicht (weil Eheleute in Gütergemeinschaft nach DDR-Recht); mit Erlass eines Bescheides durch die DRV Bund.
Daraus folgt: Knappschaft nicht zuständig, weil Ehefrau wegen Gütergemeinschaft Miteigentümer des „(Ein-Mann-)Unternehmens“.
Alle gezahlten Pauschalbeiträge/-steuern wurden wieder erstattet.

Im nächsten Akt erscheint die DRV Bund erneut – Fragebogen an Ehefrau wegen SV-Versicherungspflicht bei selbständiger Tätigkeit.

Nun fragt sich XYZ, ob er Folgendes richtig verstanden hat:

  1. Da es sich um eine Nebentätigkeit (wenn auch selbständige) handelt, liegt keine SV-Pflicht der Ehefrau für den Nebenjob vor (da ja zusätzlich eine hauptamtliche AN-Tätigkeit existiert).

  2. Die monatlichen Einnahmen der Ehefrau aus diesem Job bleiben steuerfrei, wenn die Einnahmen aus der selbständigen Nebentätigkeit 410 EUR/Monat nicht überschreiten.

XYZ ist natürlich klar, dass trotz alledem das Finanzamt dem noch zustimmen muss, aber es geht erst mal um die Grundvoraussetzungen, die eigentlich unabhängig davon sind, dass es sich um einen Angehörigen handelt.

Bitte um Hilfe.
Jogyi

*) MOD Liza: Aufgrund der Antwort bzgl. der Versicherungsseite von Guenter Czauderna Thread ins Brett „Steuern“ (und nicht nach „Versicherungen“) verschoben.

Hallo,

zur Steuer kann ich nix sagen!!
Zur Arbeitnehmertätigkeit schon eher:

Wenn hier die Rentenversicherung gegen eine Arbeitnehmertätigkeit entscheidet (übrigens nach BRD und nicht nach DDR-Gesetzen), dann muss folglich die Frage geklärt werden – liegt hier auch für die Ehefrau hauptberufliche Selbständigkeit vor – dies klärt die zuständige Krankenkasse.

Gruß

Czauderna

  1. Die monatlichen Einnahmen der Ehefrau aus diesem Job
    bleiben steuerfrei, wenn die Einnahmen aus der selbständigen
    Nebentätigkeit 410 EUR/Monat nicht überschreiten.

Es gibt im § 46 EStG eine Regel, dass Einkünfte neben Arbeitslohn steuerfrei bleiben, wenn Sie im Jahr 410 € nicht übersteigen, aber nicht im Monat.

§ 46 Abs. 3 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Ja - danke, Oerdiz - hier war wohl im Moment des Schreibens der Wunsch der Vater des Gedankens; natürlich sind die 410 EUR ein jährlicher Betrag.
Weiß noch jemand etwas zur Beitragspflicht - wie schon gesagt, es handelt sich um einen selbständigen NEBEN-Job bei gleichzeitiger voll beitragspflichtiger Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer.

Jogyi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]