Hallo,
[MOD] Satz wegen Verschiebung gelöscht *
Ausgangspunkt: Freiberufler XYZ stellt seine Ehefrau als (nebenberuflichen) Minijobber ein, meldet sie ordnungsgemäß bei der Knappschaft an, entrichtet Pauschalbeiträge zur SV und Steuern.
Nun tritt nach etlichen Monaten die Knappschaft mit dem bekannten Fragebogen der DRV Bund zur Sozialversicherungspflicht auf. Dabei stellt sich heraus: keine SV-Pflicht (weil Eheleute in Gütergemeinschaft nach DDR-Recht); mit Erlass eines Bescheides durch die DRV Bund.
Daraus folgt: Knappschaft nicht zuständig, weil Ehefrau wegen Gütergemeinschaft Miteigentümer des „(Ein-Mann-)Unternehmens“.
Alle gezahlten Pauschalbeiträge/-steuern wurden wieder erstattet.
Im nächsten Akt erscheint die DRV Bund erneut – Fragebogen an Ehefrau wegen SV-Versicherungspflicht bei selbständiger Tätigkeit.
Nun fragt sich XYZ, ob er Folgendes richtig verstanden hat:
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Da es sich um eine Nebentätigkeit (wenn auch selbständige) handelt, liegt keine SV-Pflicht der Ehefrau für den Nebenjob vor (da ja zusätzlich eine hauptamtliche AN-Tätigkeit existiert).
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Die monatlichen Einnahmen der Ehefrau aus diesem Job bleiben steuerfrei, wenn die Einnahmen aus der selbständigen Nebentätigkeit 410 EUR/Monat nicht überschreiten.
XYZ ist natürlich klar, dass trotz alledem das Finanzamt dem noch zustimmen muss, aber es geht erst mal um die Grundvoraussetzungen, die eigentlich unabhängig davon sind, dass es sich um einen Angehörigen handelt.
Bitte um Hilfe.
Jogyi
*) MOD Liza: Aufgrund der Antwort bzgl. der Versicherungsseite von Guenter Czauderna Thread ins Brett „Steuern“ (und nicht nach „Versicherungen“) verschoben.