Versicherungspflichten des Arbeitgebers bei Beschäftigung freiwilliger Helfer

Hallo zusammen, folgender fiktiver Fall liegt vor: Ein gewinnorientiertes Unternehmen veranstaltet ein Konzert und sucht freiwillige Helfer für den Auf- und Abbau, sowie die Durchführung der Veranstaltung. Tätigkeiten der Helfer sind zum Beispiel der Ausschank von Getränken und Auf-/Abauarbeiten im Bühnenbereich.
Freiwillige sind über 18 Jahre alt, sie verzichten komplett auf den Erhalt von Lohn, es liegt keine ehrenamtliche Tätigkeit vor. Freiwillige werden lediglich verpflegt und erhalten die Kosten der Anreise erstattet.

  1. Muss das Veranstaltungsunternehmen die Freiwilligen in irgendeiner Weise versichern?

  2. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat das Unternehmen zu rechnen, wenn etwas passiert? (z.B. freiwilliger Helfer bricht sich ein Bein beim Aufbau)

  3. Muss das Unternehmen die freiwilligen Helfer in irgendeiner Form dem Finanzamt anzeigen, da Fahrtkosten und Verpflegung  im Spiel sind?

Hoi.

  1. Ja. Die Helfer sind automatisch über die für das Veranstaltungsunternehmen zuständige Berufsgenossenschaft versichert aufgrund ihrer Hilfstätigkeit.

  2. Höchstens mit einem Beitragszuschlag. Man meldet ja bei der Berufsgenossenschaft grunsätzlich keine Mitarbeiter an oder ab. Veränderungen müssen daher nur bei der Entgeltmeldung an Ende des Jahres über die Anzahl der Beschäftigten erfolgen, auch wenn das Entgelt null Euro betrug, so eben auch z.B. bei Praktikanten.

  3. Vom Steuerrecht habe ich keine Ahnung…

Ciao
Garrett