Versicherungspflichtgrenze bei Selbstständigen

Hallo zusammen,

angenommen es gibt eine kleine Familie. Die Frau ist angestellt und gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist selbstständig und privat versichert (verdient auch wesentlich mehr als die Frau). Das Kind ist über die Frau in der GKV familienversichert.

Bei Angestellten gibt es die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze die bestimmt, ob man gesetzlich pflichtversichert ist oder - sofern man darüber verdient - freiwillig in der GKV oder sich privat versichern kann.

Im obigen Fall gibt es doch auch für Selbstständige eine Grenze?!? Sofern der Gewinn diese erreicht bzw. übersteigt muss er im obigen Fall sein Kind auch privat versichern. Handelt es sich hier auch um die Versicherungspflichtgrenze bzw. JAEG?

Im Jahr 2012 müsste diese bei 50.850,-- EUR liegen.

VIELEN DANK vorab
Pitufino

Hallo,

Hallo zusammen,

angenommen es gibt eine kleine Familie. Die Frau ist
angestellt und gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist
selbstständig und privat versichert (verdient auch wesentlich
mehr als die Frau). Das Kind ist über die Frau in der GKV
familienversichert.

Bei Angestellten gibt es die Versicherungspflichtgrenze bzw.
Jahresarbeitsentgeltgrenze die bestimmt, ob man gesetzlich
pflichtversichert ist oder - sofern man darüber verdient -
freiwillig in der GKV oder sich privat versichern kann.

Im obigen Fall gibt es doch auch für Selbstständige eine
Grenze?!? Sofern der Gewinn diese erreicht bzw. übersteigt
muss er im obigen Fall sein Kind auch privat versichern.
Handelt es sich hier auch um die Versicherungspflichtgrenze
bzw. JAEG?

Richtig - wenn der Mann mit seinem Einkommen über der JAEG liegt muss er das Kind entweder privat versichern, oder in der GKV freiwillig versichern.

Im Jahr 2012 müsste diese bei 50.850,-- EUR liegen.

VIELEN DANK vorab
Pitufino

Gruß Merger

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

D. h. die JAEG gilt für Angestellte und Selbstständige, wobei es sich bei den Angestellten um den Bruttolohn handelt und bei den Selbstständigen um den Gewinn?

Bei dem Selbstständigen natürlich nicht als Grenze ob er sich privat versichern kann oder nicht, ab zumindest wie in diesem Fall als Grenze, ob er das Kind mitversichern muss oder nicht.

Hallo,

wenn die Einkünfte 50.850 Euro pro Jahr übersteigen (und höher sind als die des Ehegatten), kann das Kind nicht mehr kostenlos familienversichert werden: § 10 Absatz 3 SGB V
Maßgebend ist der " Gesamt betrag der Einkünfte" laut Steuerbescheid: aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalverrmögen etc.

Wenn die Familienversicherung endet, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wenn das Kind in der PKV versichert ist, kann es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder in der GKV versichert werden:

  • die Voraussetzungen für die Familienversicherung sind wieder erfüllt (z.B. geringere Einkünfte, Scheidung)

  • Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung

  • Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule

Bei anderen Situationen (z.B. schulische Ausbildung, Arbeitslosigkeit, selbständige Tätigkeit, Beamtenanwärter) bleibt das Kind in der PKV (ggf. lebenslang).

Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren (auch Mutter-Kind-Kuren), Hilfsmittel, Psychotherapie (z.B. Burnout), Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse nur , wenn das Kind unter 12 in der GKV versichert ist.

Ganz wesentlich sind die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag:

http://www.test.de/versicherungen/tests/Formulare-de…

Vor einer Entscheidung sollte man sich sehr genau bei Experten der PKV und bei Experten der GKV informieren.

Gruß

RHW

Hallo,

es gibt keine JAEG für Selbstständige, denn er ist immer versicherungsfrei.

Hier geht es um den Wegfall der Familienversicherung für das Kind. Die fällt weg, wenn der privat Versicherte Ehepartner 1.) mehr verdient und 2.) über der JAEG. Ob er selbstständig ist, Beamter oder Arbeitnehmer oder Privatier mit Vermögen spielt keine Rolle.

Und dann besteht die Wahlmöglichkeit zwischen privater oder gesetzlicher Versicherung für das Kind.

Gruss
Barmer