Hallo zusammen,
angenommen es gibt eine kleine Familie. Die Frau ist angestellt und gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist selbstständig und privat versichert (verdient auch wesentlich mehr als die Frau). Das Kind ist über die Frau in der GKV familienversichert.
Bei Angestellten gibt es die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze die bestimmt, ob man gesetzlich pflichtversichert ist oder - sofern man darüber verdient - freiwillig in der GKV oder sich privat versichern kann.
Im obigen Fall gibt es doch auch für Selbstständige eine Grenze?!? Sofern der Gewinn diese erreicht bzw. übersteigt muss er im obigen Fall sein Kind auch privat versichern. Handelt es sich hier auch um die Versicherungspflichtgrenze bzw. JAEG?
Im Jahr 2012 müsste diese bei 50.850,-- EUR liegen.
VIELEN DANK vorab
Pitufino