Hallo!
Ich habe heute von meiner GKV mitgeteilt bekommen, dass mein Arbeitgeber gemeldet hat, dass ich in der Dreijahresfrist über der Versicherungspflichtgrenze (VPG) lag und auch zukünftig liegen werde. Somit hat die GKV mich als freiwillig pflichtversichert eingestuft. Mein Problem ist nur: Ich liege deutlich NICHT über der VPG. Ich arbeite seit 4 Jahren (2 Kinder) während der Elternzeit in Teilzeit und liege mit meinem Teilzeitgehalt eben NICHT über der VPG. Mein 100 %-Gehalt würde aber darüber liegen…
Mein Arbeitgeber ist nun von meinem 100 %-Gehalt ausgegangen und hat dies der GKV gemeldet. Ist das rechtens? Ich muss jetzt ca. 160 € mehr Beitrag zahlen als bisher!!!
in der Dreijahresfrist über
der Versicherungspflichtgrenze (VPG) lag und auch zukünftig
liegen werde. Somit hat die GKV mich als freiwillig
pflichtversichert eingestuft…Ich liege
deutlich NICHT über der VPG. Ich arbeite seit 4 Jahren
in Teilzeit
eben NICHT über der VPG.
Eine neue Bescheinigung mit anliegender Gehaltsabrechnung würde in dem Fall sicherlich Wunder wirken. Eine telefonische Anfrage beim Sachbearbeiter der eigenen GKV und einer anderen GKV (TKK od. AOK) brächte sicherlich auch Aufschluss. Sie suchen alle neue, gesunde Mitglieder.
Die Rechtslage kenne ich leider ohne weitere Ermittlungen auch nicht.
Viele Grüße
Elawitt
Tut mir Leid - da weiß ich auch nicht weiter!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
kann Dir leider nicht weiterhelfen.
Hi,
dein CHef darf nur den Betrag melden, der tatsächlich an dich als „Gehalt“ gezahlt wird. Leg deiner GKV eine Lohnabrechnung vor, aus der die tatsächlichen Einkünfte zu ersehen sind.
Warum wechselst du nicht einfach in die PKV?!?!?!
Gruß,
Dennis
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie war das denn vor der Elternzeit? Lag dein Einkommen auch schon oberhalb der VPG?
Grundsätzlich kommt das Versicherungsverhältnis in der Elternzeit über die davor ausgeübte Beschäftigung zustande. Innerhalb der GKV bist Du dann beitragsfrei.
Als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist das Einkommen, was ohne Unterbrechung des BS Verhältnisses (Elternzeit) erzielt worden wäre.
Das Einkommen aus einen Beschäftigung innerhalb der Elternzeit ist dabei nicht maßgeblich bzw. gesondert zu betrachten.
SAorry für die Verspätung, aber für diese Fragen bin ich nicht versiert genug. Viel ERfolg trotzdem
Hallo!
Ich habe heute von meiner GKV mitgeteilt bekommen, dass mein
Arbeitgeber gemeldet hat, dass ich in der Dreijahresfrist über
der Versicherungspflichtgrenze (VPG) lag und auch zukünftig
liegen werde. Somit hat die GKV mich als freiwillig
pflichtversichert eingestuft. Mein Problem ist nur: Ich liege
deutlich NICHT über der VPG. Ich arbeite seit 4 Jahren (2
Kinder) während der Elternzeit in Teilzeit und liege mit
meinem Teilzeitgehalt eben NICHT über der VPG. Mein 100
%-Gehalt würde aber darüber liegen…
Mein Arbeitgeber ist nun von meinem 100 %-Gehalt ausgegangen
und hat dies der GKV gemeldet. Ist das rechtens? Ich muss
jetzt ca. 160 € mehr Beitrag zahlen als bisher!!!