Hallo,
nehmen wir mal einen Arbeitnehmer, 45, seit 10 Jahren in der PKV versichert, bisher immer mit einem Jahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze.
Nun plant der Arbeitnehmer für ein, zwei Monate seine Arbeitszeit zu reduzieren von 37,5h auf 25h, damit fällt sein monatliches Gehalt von 6750€ auf 4.500€. Damit unterschreitet er die Versicherungspflichtgrenze. Wenn ich das richtig verstehe, dann tritt damit sofort die Versicherungspflicht in der GKV ein? Auch wenn er in dem betreffenden Jahr ein Gesamteinkommen über der Jahresentgeltgrenze hat, z.B. 67505 + 74500 = 61.500€
Grüße