Versicherungspflichtgrenze

Hallo zusammen,
mal abgesehen von den momentanen Berichten über eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, habe ich eine Frage:

Wie war es bisher, wenn mich die Versicherungspflichtgrenze eingeholt hat? Mußte ich dann zwingend zurück in die gesetzliche Kasse oder hatte ich ein Wahlrecht?

Danke für Infos.

Gruß
Joachim

zwingend zurück!
so Du nicht über 55 Jahre alt warst.
Grüße
Raimund

und in Zukunft?
Wenn die Grenze nun auf 4500 Euro angehoben wird wie geplant, müssen dann alle zurück, die nun zwischen 3375 und 4500 liegen und gerade neu in die PKV sind?

Grüße
Bruno

das ist noch nicht raus. außerdem ist ja auch nicht sicher, ob die Regierung den Fehler des Jahrhunderts macht.
Doch wenn, dann ist im Gespräch, dass die, die dieses Jahr noch in die PKV gingen, drin bleiben können.
Grüße
Raimund

Also jetzt verstehe ich deine Antworten nicht mehr so ganz?
Zu mir sagst du, ich muss zwingend zurück (bin 31 JAhre alt), in dieser Antwor aber, dass es noch nicht aus ist?
Joachim

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

langsam und zum Mitschreiben…:smile:
hallo Joachim,
Sollte die Regierung tatsächlich diese Beschränkung (4.500 €) einführen, so können nur noch diejenigen wechseln, die mehr als 4.500 € verdienen.
Es wurde aber zugleich erwähnt, dass dann alle, die bis zum 31.12.2002 sich privat versichert haben und weniger als diese Grenze (BBG) verdienen, in der Privaten drin bleiben dürfen.
Dies war die Sonderregelung.
Normal ist: jeder (Arbeitnehmer), der sich privat versichert hat, bleibt (und muss) solange in der Privaten, bis er weniger verdient, als die Beitragsbemessungsgenze (BBG). Sollte er, z.B. durch Halbtagsarbeit, darunter rutschen, muss er aus der Privaten raus (muss, nicht kann) und muss in die GKV (gesetzliche Kranknversicherung). Ausnahme: wenn Du über 55 Jahre alt bist, dann gibts kein Zurück mehr! In Hinblick auf´s Alter ein Vorteil. Denn im Alter sind die Privaten günstiger bis wesentlich günstiger.
Diese BBG steigt jedes Jahr. Den Steigerungssatz bestimmt die Regierung.
Den Prozentsatz: die Kasse.
Die Leistungen: zu 98 % die Regierung.
Sonderleistungen der Kassen sind freiwillig und können jederzeit gestrichen werden, sogar im Einzelfall.
Das war im Schnellschuss die Erklärung. Es gibt natürlich noch ein paar Feinheiten. Doch die sind jetzt nicht gefragt.
Noch Fragen?
Grüße
Raimund

kleinere Korrekturen
Hallo Raimund, :smile:

Sollte die Regierung tatsächlich diese Beschränkung (4.500 €)
einführen, so können nur noch diejenigen wechseln, die mehr
als 4.500 € verdienen.

Soweit richtig.

Es wurde aber zugleich erwähnt, dass dann alle, die bis zum
31.12.2002 sich privat versichert haben und weniger als diese
Grenze (BBG) verdienen, in der Privaten drin bleiben dürfen.
Dies war die Sonderregelung.

Und es wurde auch erwägt, dass diese Grenze möglicherweise nur für Berufsanfänger Gültigkeit hat. Jetzt war man sich wiederum nur noch nicht einig, wie lange man als Berufsanfänger zählt und welche Rahmenbedingungen dies beschreiben.

Normal ist: jeder (Arbeitnehmer), der sich privat versichert
hat, bleibt (und muss) solange in der Privaten, bis er weniger
verdient, als die Beitragsbemessungsgenze (BBG). Sollte er,
z.B. durch Halbtagsarbeit, darunter rutschen, muss er aus der
Privaten raus (muss, nicht kann) und muss in die GKV
(gesetzliche Kranknversicherung).

Er hat aber auch dann das Wahlrecht, wenn er von der BBG eingeholt wird. Dann muss er sich innerhalb von 2 Monaten entscheiden, ob er sich befreien lassen will oder aber nicht. Diese Befreiung hat dann solange Gültigkeit, wie der Zustand der Befreiung anhält. Dieser Sachverhalt war so bisher und soll auch künftig so bleiben.

Denn im Alter sind die Privaten günstiger bis wesentlich
günstiger.

Das kommt ganz darauf an, wie die BBG steigt und was künftig für Ertragsquellen zur Beitragszahlung herangezogen werden. Weiteres Kriterium ist aber auch dein Eintrittsalter in die PKV, dein abgeschlossener Leistungsumfang und deine Rente, die du beziehst. Daher würde ich dieses pauschale Urteil so nicht unterschreiben.

Den Prozentsatz: die Kasse.

Genaugenommen sind es der eigene Kassenwart und die anderen Kassen (Risikostrukturausgleich).

Die Leistungen: zu 98 % die Regierung.

Das Gesetz. Die Regierung legt allerdings dieses Gesetz fest.

Gruß
Marco :smile:

Hallo Bruno,

es war bisher nicht so und wird auch künftig nicht so sein. Du hast ein unwiderrufliches Wahlrecht.

Gruß
Marco

PS: mehr dazu im anderen Artikel von mir.

Sollte die Regierung tatsächlich diese Beschränkung (4.500 €)
einführen, so können nur noch diejenigen wechseln, die mehr
als 4.500 € verdienen.

Mich wundert, dass die sowas durchziehen und die Versicherungen dagegen nicht sturmlaufen, denen werden ja massiv Kunden entzogen. Ich kann (leider) noch nicht in die PKV wechseln und hätte dies für die nächsten Jahre vorgehabt, aber mit dieser neuen Grenze ist das in weite Ferne gerückt.

Hallo Bruno,

die PKV läuft dagegen massiv Sturm. Dies begründet sich in mehreren Dingen. Die Beispielrechnungen, die als Begründung für die Erhöhung herangezogen werden, sind mehr als fadenscheinig.
Zudem widerspricht diese Regelung gegen verschiedene Grundgesetz-Paragraphen.
Dies haben schon mehrere Expertenkommissionen der Regierungen festgestellt.

Gruß
Marco

PS. sollte es so kommen, wird es auch Verfassungsklagen geben. Brief und Siegel drauf.

hallo Marco,
ich schrieb ja, dass die Aufstellung nicht komplett ist. Ist aber hier nicht von Nöten.
Grüße
Raimund

Hallo,

was mir völlig unklar ist:
Wenn es nun für Leute wie mich, die dieses Jahr in die PKV gegangen sind und die nach der neuen Grenze eigentlich nicht mehr könnten, wenn es also für diese Leute eine Ausnahmeregel gibt - wie lange gilt die denn? Kann bzw. muss ich in der Privaten bleiben, wenn ich plötzlich arbeistlos werde und wesentlich weniger oder gar kein Einkommen mehr habe? Oder gilt für mich nur weiterhin die alte Grenze? Alles irgendwie unklar das Ganze…

Ich hoffe, die Regierung kommt damit nicht durch. Zumal ich Beitragserhöhungen befürchte, wenn den Privaten plötzlich Neukunden entzogen werden.

Gruß,
Salzmann

hallo Salzmann,
Als erstes: es handelt sich bier um Gerüchte, mehr nicht.

was mir völlig unklar ist:
Wenn es nun für Leute wie mich, die dieses Jahr in die PKV
gegangen sind und die nach der neuen Grenze eigentlich nicht
mehr könnten, wenn es also für diese Leute eine Ausnahmeregel
gibt - wie lange gilt die denn? Kann bzw. muss ich in der
Privaten bleiben, wenn ich plötzlich arbeistlos werde und
wesentlich weniger oder gar kein Einkommen mehr habe? Oder
gilt für mich nur weiterhin die alte Grenze? Alles irgendwie
unklar das Ganze…

Es wurde davon gesprochen, dass diejenigen, … Also eine Ausnahmeregel. Genauso rechtlich haltbar, wie dieses Gerücht.
Die Regel, dass Du Deine „Niemehr zurück…!“-Erklärung abgfeben kannst, die gibt es schon lange. Das ist aber etwas, das ich persönlich nicht machen würde… außer ich habe den finanziellen Background. Denn es würde tatsächlich heißen: gleichgültig was Du als AN verdienst, Du kommst nicht mehr in die Kasse. Bei den Selbständigen ist das selbstverständlich. Wenn so einer in die Private geht, dann bleibt er da, bis er in Rente geht.
Also lass´ Dich nicht irre machen! Es ist nur für die evtl. interessant, die sowieso wecheln wollten und nicht über diesen ominöen 4.500 € verdienen.

Ich hoffe, die Regierung kommt damit nicht durch. Zumal ich
Beitragserhöhungen befürchte, wenn den Privaten plötzlich
Neukunden entzogen werden.

Sehr unwahrscheinlich! Die Gesetzlichen würden teuerer! Warum? Nun, Du zahlst, sagen wir mal z.Zt. 15,7 % (incl. PPV) aus Deinem Bruttoeinkommen. Jetzt nehmen wir mal an, Du verdienst 4.300 €. Nach jetziger Rechnung würdest Du 530 € (die Hälfte der AG) Beitrag bezahlen. Jetzt aber nach der ectl. neuen Regel: 675,10 €!! Das sind glatte 145,10 € mehr!! Das sind dann fast 28 % Beitragserhöhung für Dich!
Und aus dem Grund wird nach diesem Gesetzt (so es je kommt) ein Run derjenigen auf die Privaten kommen, die über den 4.500 € verdienen. Denn hier sieht es noch düsterer aus: 706,5 € = 33.3 Anpassung. Na, dann Prost!
Glaubst Du nicht, dass hier die Schmerzgrenze bei weitem überzogen ist? Für den Beitrag versichere ich Dir eine Familie mit 4 Kindern privat! Aber andere Leistungen1
Außer einer kurzen Reaktionszeit (bis alle merken, was für ein Ei hier ausgebrütet wurde) wird die GKV bluten müssen, wie noch nie!
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

danke für die Antwort. Letzten Endes muss man wohl warten, was aus diesen Gerüchten wird.
Was ich mich aber eigentlich gefragt habe, war nicht die Nie-Mehr-Zurück-Regel, sondern die gerüchteweise angedachte Ausnahmeregel für diejenigen, die vor einer möglichen Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in die PKV gegangen sind (wie ich eben dieses Jahr).
Bisher musste ich ja in die GKV zurück, wenn ich unter diese Grenze gefallen bin (außer ich wähle die Nie-Mehr-Zurüclk-Option).
Wenn jetzt die Ausnahmeregel greifen sollte und ich durch die Erhöhung der Pflichtgrenze nicht zurück muss - wann und in welchem Fall muss (bzw. kann) ich denn dann zurück? Gilt dann für mich mein Leben lang die alte Versicherungspflichtgrenze?

Ich weiß, dass du darauf nicht antworten kannst, da ja alles noch in den Sternen steht. Ich wollte nur mal meine Irritation loswerden und auf ein mögliches Problem hinweisen.

Gruß
vom
Salzmann

unbeantwortbar! o.w.T.
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