kleinere Korrekturen
Hallo Raimund, 
Sollte die Regierung tatsächlich diese Beschränkung (4.500 €)
einführen, so können nur noch diejenigen wechseln, die mehr
als 4.500 € verdienen.
Soweit richtig.
Es wurde aber zugleich erwähnt, dass dann alle, die bis zum
31.12.2002 sich privat versichert haben und weniger als diese
Grenze (BBG) verdienen, in der Privaten drin bleiben dürfen.
Dies war die Sonderregelung.
Und es wurde auch erwägt, dass diese Grenze möglicherweise nur für Berufsanfänger Gültigkeit hat. Jetzt war man sich wiederum nur noch nicht einig, wie lange man als Berufsanfänger zählt und welche Rahmenbedingungen dies beschreiben.
Normal ist: jeder (Arbeitnehmer), der sich privat versichert
hat, bleibt (und muss) solange in der Privaten, bis er weniger
verdient, als die Beitragsbemessungsgenze (BBG). Sollte er,
z.B. durch Halbtagsarbeit, darunter rutschen, muss er aus der
Privaten raus (muss, nicht kann) und muss in die GKV
(gesetzliche Kranknversicherung).
Er hat aber auch dann das Wahlrecht, wenn er von der BBG eingeholt wird. Dann muss er sich innerhalb von 2 Monaten entscheiden, ob er sich befreien lassen will oder aber nicht. Diese Befreiung hat dann solange Gültigkeit, wie der Zustand der Befreiung anhält. Dieser Sachverhalt war so bisher und soll auch künftig so bleiben.
Denn im Alter sind die Privaten günstiger bis wesentlich
günstiger.
Das kommt ganz darauf an, wie die BBG steigt und was künftig für Ertragsquellen zur Beitragszahlung herangezogen werden. Weiteres Kriterium ist aber auch dein Eintrittsalter in die PKV, dein abgeschlossener Leistungsumfang und deine Rente, die du beziehst. Daher würde ich dieses pauschale Urteil so nicht unterschreiben.
Den Prozentsatz: die Kasse.
Genaugenommen sind es der eigene Kassenwart und die anderen Kassen (Risikostrukturausgleich).
Die Leistungen: zu 98 % die Regierung.
Das Gesetz. Die Regierung legt allerdings dieses Gesetz fest.
Gruß
Marco 