Ist es möglich über einen Zeitraum von 6 Wochen…z.B. im Anschluss eines Erziehungsurlaubes…vor Arbeitslosmeldung…in einem festen Arbeitsverhältniss zu sein, aber kein Gehalt zu beziehen ??? Zum Beispiel wegen einer evtl. „Freistellung“ ??? Ist man, wen man sich „Freistellen“ lässt, offiziell überhaupt in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältniss ??
Ist es möglich über einen Zeitraum von 6 Wochen…z.B. im
Anschluss eines Erziehungsurlaubes…vor
Arbeitslosmeldung…in einem festen Arbeitsverhältniss zu
sein, aber kein Gehalt zu beziehen?
Klar ist das möglich, wenn man das mit dem AG so vereinbart.
Zum Beispiel wegen
einer evtl. „Freistellung“?
Die Frage ist, warum die AN freigestellt wird.
Ist man, wen man sich
„Freistellen“ lässt, offiziell überhaupt in einem
versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältniss?
Ohne Bezahlung keine Sozialabgaben, also z.B. auch keine Krankenversicherung. Und selbst mit Bezahlung sollte man bei unwiderruflicher Freistellung vorsichtig sein. http://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/arbeitsrecht-…