Versicherungspflichtig?

Hallo,

angenommen ein Erwerbsloser ohne Leistungsbezug nimmt einen
€ 400,00 Job an.

Wird dieser Arbeitnehmer mit diesem Verdienst versicherungspflichtig?

Und hat der Arbeitgeber in diesem Falle irgendwelche Beiträge abzuführen?

Vielen Dank.

MonasLisa

Hallo,
eine geringfügige Tätigkeit löst keine Kranken-, Renten- Arbeitslose- und Pflegeversicherungspflicht aus.
Der Arbeitgeber muss trotzdem eine Anmeldung bei der
Mini-Job-Zentrale (Knappschaft) vornehmen und einen Pauschbetrag
entrichten.
Für den Arbeitnehmer ändert sich nichts an seinem bisherigen
Versicherungsverhältnis.
Gruß

Czauderna

Hallo!

Der Arbeitgeber hat aber auch die Person zur Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft zu melden. Für den Arbeitnehmer ist dies aber egal, den der Arbeitgeber trägt diese Kosten allein.

Ciao
Garrett

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