Versicherungspflichtige Handwerker (DoppelPosting)

Hallo,

könnten die SGB kundigen mal hier mit reinsehen:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

wäre echt nett von euch.

danke & gruss vom

showbee

Hallo erstmal,

rückwirkende Beiträge sind MW nach 4 Jahre berechnet. Hierzu einen Link:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/gesetze…
Dann auf Index und dann VERJÄHRUNG und dann den § 25.

Persönlich würd ich dazu mal die LVA anrufen.

Gruß

Martin

seh ich auch so, allerdings falls die Verjährungsfrist durch irgendéinen Verwaltungsakt gehemmt bzw. unterbrochen wurde verlängert sich diese auf 30 Jahre.
Das müsste man hier auch mal prüfen

mfg
Jörg

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Hallo ihr zwei,
es ist ziemlich sicher so. Bei vorsätzlich begangener Falschmeldung sogar automatisch 30 Jahre. Rückwirkend.

Gruß
Marco