Hallo,
könntet Ihr mir zu folgender Frage weiterhelfen?
Während eines (mehrjährigen) Hochschulstudiums wurde einmal eine viermonatige versicherungspflichtige Beschäftigung (unter 10 Std./Woche) ausgeübt.
Ist diese (kurze) Beschäftigungszeit irgendwie relevant für die Feststellung einer späteren Rente?
MfG - iceage
Während eines (mehrjährigen) Hochschulstudiums wurde einmal eine viermonatige versicherungspflichtige Beschäftigung (unter 10 Std./Woche) ausgeübt.
Ist diese (kurze) Beschäftigungszeit irgendwie relevant für die Feststellung einer späteren Rente?
Ja. Einerseits wird die spätere Rente ein klitzekleines bisschen höher, andererseits zählen diese vier Monate bei diversen Mindestbeitragszeiten mit, z. B. für die Qualifikation auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die Pflichtbeitragszeiten werden bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst und sollten im Versicherungsverlauf auftauchen. Wenn nicht, kann man das korrigieren lassen.
Viele Grüße
Sebastian
Vielen Dank für die Antwort!
MfG - iceage