Ein Zahnarzt hat seinem Patienten mitgeteilt, dass er wohl für einen Backenzahn eine Krone benötigen werde. Daraufhin sagte der Patient, dass die Kosten dann wohl anteilig seine Zahnzusatzversicherung übernehmen würde, bei der er seit 2011 zahlendes Mitglied ist. Plötzlich schaltete sich die medizinische Assistentin in die Konversation mit ein und meinte, dass es in den Unterlagen ein Vermerk geben würde, in welchem der Patient angeblich schon 2009 auf die Kronenproblematik hingewiesen worden sei.Der Patient war sehr überrascht, da er sich nun wirklich nicht an so einen entscheidenden Hinweis erinnern konnte! Außerdem hatte er auch noch nie Probleme mit diesem Zahn.
Im Klartext: Sollte seine Versicherung beim Zahnarzt nachfragen, wird der doch automatisch seiner Versicherung mitteilen, dass die Kronenproblematik bereits vor Versicherungsbeginn bestand und der verarschte Patient somit zahlungstechnisch in die Röhre gucken, obwohl er sich bei besten Willen nicht entsinnen kann, das der „Onkel Doktor“ ihm dies mitgeteilt hatte. Es war laut überraschten Patient schlimmstenfalls eine Empfehlung wie: „also in absehbarer Zeit könnte es sein, dass Sie da mal eine Krone benötigen werden“!
Was soll er nun tun, vielleicht den Zahnarzt wechseln oder hoffen, dass alles gut ausgeht?
Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung sich von seinem Zahnarzt die Unterlagen schicken lässt und was wird genau abgefragt und mitgeteilt?
Könnte bei einem Zahnartwechsel auch die Unterlagen der vorher behandelnden Zahnärzte verlangt werden?