Versicherungsprobleme wegen Zahnbehandlung

Ein Zahnarzt hat seinem Patienten mitgeteilt, dass er wohl für einen Backenzahn eine Krone benötigen werde. Daraufhin sagte der Patient, dass die Kosten dann wohl anteilig seine Zahnzusatzversicherung übernehmen würde, bei der er seit 2011 zahlendes Mitglied ist. Plötzlich schaltete sich die medizinische Assistentin in die Konversation mit ein und meinte, dass es in den Unterlagen ein Vermerk geben würde, in welchem der Patient angeblich schon 2009 auf die Kronenproblematik hingewiesen worden sei.Der Patient war sehr überrascht, da er sich nun wirklich nicht an so einen entscheidenden Hinweis erinnern konnte! Außerdem hatte er auch noch nie Probleme mit diesem Zahn.

Im Klartext: Sollte seine Versicherung beim Zahnarzt nachfragen, wird der doch automatisch seiner Versicherung mitteilen, dass die Kronenproblematik bereits vor Versicherungsbeginn bestand und der verarschte Patient somit zahlungstechnisch in die Röhre gucken, obwohl er sich bei besten Willen nicht entsinnen kann, das der „Onkel Doktor“ ihm dies mitgeteilt hatte. Es war laut überraschten Patient schlimmstenfalls eine Empfehlung wie: „also in absehbarer Zeit könnte es sein, dass Sie da mal eine Krone benötigen werden“!

Was soll er nun tun, vielleicht den Zahnarzt wechseln oder hoffen, dass alles gut ausgeht?

Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung sich von seinem Zahnarzt die Unterlagen schicken lässt und was wird genau abgefragt und mitgeteilt?

Könnte bei einem Zahnartwechsel auch die Unterlagen der vorher behandelnden Zahnärzte verlangt werden?

Hallo,
mal vorausgesetzt, die Versicherung fragt tatsächlich nach - als die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, musste da tatsächlich die Frage nach den Vorerkrankungen beantwortet werden, gerade bei Zahnzusatzversicherungen (als Ergänzung zur normalen Krankenkassenleistung) gibt es häufiger Angebote ohne „Gesundheitsprüfung“, d.h. voller Leistungsanspruch nach Ablauf der Wartezeiten ohne Rücksicht auf vorherige Befunde.
Nebenbei noch - warum sollte der Zahnarzt im Jahre 2009 vorsätzlich etwas Falsches in der Akte vermerkt haben ???. Ich könnte mich nach 4 Jahren auch nicht mehr daran erinnern.
Gruss
Czauderna

Hallo dakiha,

Im Klartext: Sollte seine Versicherung beim Zahnarzt nachfragen, wird der doch automatisch seiner Versicherung mitteilen, dass die Kronenproblematik bereits vor Versicherungsbeginn bestand und der verarschte Patient somit zahlungstechnisch in die Röhre gucken, obwohl er sich bei besten Willen nicht entsinnen kann, das der „Onkel Doktor“ ihm dies mitgeteilt hatte.

nur ein kleiner Bericht, wie das bei meiner Zahnersatz-Zusatzversicherung abläuft:

Der Zahnarzt stellt die Rechnung aus und vermerkt die Erstattung durch die gesetzliche KK. Diese Belege reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein (rein prozentuale Versichterung aus anno tobak). Diese stellt fest, ob die Leistung nach Prozenten die Kosten übersteigt (bisher noch nie, war immer Gold im Spiel) und erstattet danach den höchstmöglichen Satz.

Mir scheint auch der Versicherungsbeginn lange genug zurückzuliegen, dass die üblichen Wartezeiten (waren bei mir 8 Monate) erfüllt sind. Schau mal in die Versicherungsbedingungen, ob Du auch so eine Wartezeit hattest, das ist bei Zahnbehandlung meistens der Sicherheitspuffer, den die statt der Gesundheitsprüfung einbauen.

Gruß, Karin

Guten Tag,

Hallo,

Plötzlich schaltete sich die
medizinische Assistentin in die Konversation mit ein und
meinte, dass es in den Unterlagen ein Vermerk geben würde, in
welchem der Patient angeblich schon 2009 auf die
Kronenproblematik hingewiesen worden sei.Der Patient war sehr
überrascht, da er sich nun wirklich nicht an so einen
entscheidenden Hinweis erinnern konnte! Außerdem hatte er auch
noch nie Probleme mit diesem Zahn.

So manch ein gesetzlicher Versicherter wäre erstaunt, welche Diagnosen / Behandlungen von Ärzten (nicht nur Zahnärzten) gegenüber gesetzlichen KV abgerechnet werden, bzw. was in den praxisinternen Krankenakten so alles dokumentiert wird. Daher mein regelmäßiger Tipp vor Versicherungsabschluss mit Gesundheitsfragen: Versichertenauskunft einholen, bei Zahnzusatzversicherungen ggf. zahnärztlicher Befundbericht.

Im Klartext: Sollte seine Versicherung beim Zahnarzt
nachfragen, wird der doch automatisch seiner Versicherung
mitteilen, dass die Kronenproblematik bereits vor
Versicherungsbeginn bestand und der verarschte Patient somit
zahlungstechnisch in die Röhre gucken, obwohl er sich bei
besten Willen nicht entsinnen kann, das der „Onkel Doktor“ ihm
dies mitgeteilt hatte.

Ja, das sieht dann nicht gut aus, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten bei Vertragsabschluss nach § 19 VVG grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat ( es kommt also in erster Linie darauf an, ob und welche Fragen konkret gestellt wurden und wie diese beantwortet wurden ). Der Versicherer kann die Leistung verweigern und / oder ggf. sogar vom Vertrag zurück treten. In dem hier angenommenen Fall dürfte es dem Patienten schwerfallen zu beweisen, dass er nichts von der dokumentierten angeratenen Behandlung gewusst hat. Vielleicht könnte eine entsprechende Stellungnahme des Zahnartes weiterhelfen.

Es war laut überraschten Patient
schlimmstenfalls eine Empfehlung wie: „also in absehbarer Zeit
könnte es sein, dass Sie da mal eine Krone benötigen werden“!

Dann hätte der Patient vorher prüfen sollen, was genau in den Unterlagen des Zahnarztes steht - siehe oben - so ganz überraschend wäre das dann ja nicht.

Was soll er nun tun, vielleicht den Zahnarzt wechseln oder
hoffen, dass alles gut ausgeht?

Wenn der Versicherer bei der Krankenversicherung nachfragt (vielleicht wurde der Arzt sogar schon im Antrag angegeben?) kommt diese ohnehin auf den Zahnarzt und wird vermutlich bei diesem anfragen.

Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass die
Versicherung sich von seinem Zahnarzt die Unterlagen schicken
lässt und was wird genau abgefragt und mitgeteilt?

Hoch. Insbesondere bei umfangreicheren Behandlungen 1-2 Jahre nach Vertragsabschluss wird häufig bei der ersten Leistungseinreichung angefragt.

Könnte bei einem Zahnartwechsel auch die Unterlagen der vorher
behandelnden Zahnärzte verlangt werden?

Von der Versicherung? Ja, siehe oben. Wenn die Zustimmung zur Anfrage durch den Patienten verweigert wird (er darf diese verweigern), dürfte eine Leistung des Versicherers unwahrscheinlich sein.

Hallo!

Bereits vom Arzt angeratene Behandlungen sind oftmals ausgeschlossen. Inwiefern sich dies auf deinen Vertrag auswirkt im Zusammenhang mit einer eventuellen Warte- & oder Aufbauzeit ergibt sich nur aus deinen Unterlagen.

Gruß
Falke

Hallo,

Im Klartext: Sollte seine Versicherung beim Zahnarzt
nachfragen, wird der doch automatisch seiner Versicherung
mitteilen, dass die Kronenproblematik bereits vor
Versicherungsbeginn bestand und der verarschte Patient somit
zahlungstechnisch in die Röhre gucken,

Richtig. Neben dem bereits erwähnten § des VVG gilt auch §2(1) der MB/KK
http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mb_kk_2009…
Man spricht hier von einem „gedehnten Versicherungsfall“, der mit der Diagnosestellung in 2009 begann.

Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass die
Versicherung sich von seinem Zahnarzt die Unterlagen schicken
lässt und was wird genau abgefragt und mitgeteilt?

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, da gerade bei ergänzenden Zahnversicherungen die „Trefferquote“ sehr ergiebig ist. Allerdings kann es bei geringen Kosten sein, das auf eine Rückfrage verzichtet wird - sollte es sich um eine einzelne Kronenversorgung ohne weitere Behandlungen handeln - finanzielle Größenordnung zwischen 600 bis 800 - hat der Patient, je nach Privatkasse und Sachbearbeiter eventuell Glück…

Könnte bei einem Zahnartwechsel auch die Unterlagen der vorher
behandelnden Zahnärzte verlangt werden?

Ja; das wird der Fall sein.
Gruß J.K.