Versicherungsrauswurf

Hallo

Eine Frage an die Versicherungsexperten

eine Person hat seit über 10 Jahren bei Versicherung D eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen , also für mehraufwand Zahnarzt oder 2 Bett Zimmer im Krankenhaus etc .
jetzt wird Versicherung D von Versicherung A aufgekauft und die Kunden werden übernommen.

Versicherung A übernimmt nicht die Krankenzusatzversicherung , weil die Person zum Zeitpunkt der Übernahme schon das 40 Lebensjahr überschritten hat , also zum Neu-Vertragsbeginn über dem Limit der Eintrittsgrenze von Versicherung A liegt .

In Klartext , diese Zusatzversicherung endete an dem Tag , wo Versicherung A Versicherung D übernommen hat und die Person hat jetzt keine Versicherung mehr , und bekommt wahrscheinlich auch keine andere Versichrung die ihn in Vertrag nimmt , ist das rechtens ?

Toni

Aus meiner Sicht würde es für die Person Sinn, machen, hier eine belastbare Auskunft eines Anwaltes einzuholen. Eine Frage bei frag-einen-anwalt.de kostet villeicht 50€ und schafft Rechtssicherheit.

Meine persönliche Meinung:
Eine Krankenversicherung kann von der PKV nicht gekündigt werden, sofern sich der Versicherungsnehmer nicht vertragswidrig verhalten hat. Gesellschaft A ist Rechtsnachfolger von Gesellschaft D, und muß die Verträge übernehmen.

In Klartext , diese Zusatzversicherung endete an dem Tag , wo
Versicherung A Versicherung D übernommen hat und die Person
hat jetzt keine Versicherung mehr , und bekommt wahrscheinlich
auch keine andere Versichrung die ihn in Vertrag nimmt , ist das rechtens ?

Da stimmt etwas nicht. Ich würde mir Rechtsrat einholen.

Hallo!

Halte ich für sehr grenzwertig. Du kannst dich auch beim Ombudsmann oder Bafin beschweren.

Gruß
Falke

Der neue Versicherer muss bei der Übernahme einer anderen Gesellschaft die Genehmigung der BaFin einholen. Diese wird in der regel erteilt der neue Versicherer muss aber alle Tarife übernehmen.
Für Neugeschäft kann er diese schließen. Die bestehenden Verträge muss er allerdings zu den abgeschlossenen Bedingungen fortführen!
Hier wird versucht die Kunden in einen anderen Tarif zu drängen. ich würde sofort Ombudsmann oder BaFin einschalten.

Hier wird versucht die Kunden in einen anderen Tarif zu
drängen. ich würde sofort Ombudsmann oder BaFin einschalten.

Hi

letzteres scheint tatsächlich der Fall zu sein.
Der Versicherte besitzt 2 PKW’s die in verbindung durch die Übernahme um das doppelte in der Versicherung teuerer wurden.
Beispiel ein Audi A6 , wird als Alltagsauto genutzt und täglicher fahrt zur Baustelle , sehr hohe Kilometerleistung und wurde Monatlich bezahlt ( TK150 bei 35% ) zahlte der Versicherte bei Versicherung D monatlich 34 Euro , bei Versicherung A nun 71 Euro .

der andere Wagen , ein Youngtimer , Fahrleistung max 6000 km/Jahr Garage etc , wurde für das Saisonkennzeichen bezahlt mit 224 Euro bei Versicherung D , nach der Übernahme will Versicherung A nun 405 Euro .

Da die Übernahme ohne vorherige Kundeninfo geschah , und erst mit der ersten Rechnung in Kenntniss gesetzt wurde , muss der Versicherer nun die hohen Beträge bis Jahresende bezahlen.

auch das sehe ich als Betrug an

gruss

Toni

Der Versicherte besitzt 2 PKW’s die in verbindung durch die
Übernahme um das doppelte in der Versicherung teuerer wurden.

Hi,
das hatten wir schon.

Da die Übernahme ohne vorherige Kundeninfo geschah , und erst
mit der ersten Rechnung in Kenntniss gesetzt wurde , muss der
Versicherer nun die hohen Beträge bis Jahresende bezahlen.

Der Versicherer zahlt gar keine Beiträge, der Versicherungsnehmer (das ist derjenige, der die Beiträge zahlt), hat innerhalb eines Monats ab Zugang der Rechnung ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Datum des Wirksamwerdens der Erhöhung.

auch das sehe ich als Betrug an

Das kannst DU so sehen, ist es aber nicht.
Gruß Keki

Der Versicherte besitzt 2 PKW’s die in verbindung durch die
Übernahme um das doppelte in der Versicherung teuerer wurden.

Dann sollte es eigentlich ein Sonderkündigungsrecht geben.

und wurde Monatlich bezahlt ( TK150 bei 35% ) zahlte der
Versicherte bei Versicherung D monatlich 34 Euro , bei
Versicherung A nun 71 Euro .

Wurde der Beitrag erhöht oder ist ein Rabattmerkmal weggefallen ? Das ist ein Unterschied.

Wurde der Beitrag erhöht oder ist ein Rabattmerkmal
weggefallen ? Das ist ein Unterschied.

Beides

Bei Versicherung D gab es Rabatt wegen Werksfeuerwehrzugehörigkeit und proffesionellen Fahrsicherheitstraining ( nicht den ein Tages Kurs des ADAC ) , was Versicherung A gar nicht in den Statuten hat .

eine andere Versicherung , welche zum Jahresende vorgesehen ist , bietet ohne diese Rabatte einen Monatsbeitrag von 29,- Euro , also sogar noch 5 Euro Preisgünstiger als Vormals Versicherung D

Ein ausserordentlliches Kündigungsrecht wurde nicht eingeräumt , sonst wäre ich nämlich inzwischen schon bei der neuen Versicherung , man wehrt sich mit allen Mitteln gegen die Kündigung aller Versicherungen ( zusammen 5 ), wobei eine von der Versicherung A schon gekündigt worden ist .

Toni

Hallo Zusammen

auch das sehe ich als Betrug an

Das kannst DU so sehen, ist es aber nicht.

Der BdV hat die Übervorteilung von Versicherungsnehmern in einem ganz anderen Fall als „legalen Betrug“ bezeichnet. Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen hat dagegen geklagt. Der BdV hat aber vor Gericht (war glaube ich sogar ne höhere Instanz) Recht bekommen.

Ich sehe es durchaus als Problem an, daß Übervorteilung und Täuschung des Verbrauchers meist nicht als Betrug gewertet wird, während umgekehrt z.B. eine Täuschung des Versicherers durch einen Versicherungsnehmer als Versicherungsbetrug verfogt wird. Hier herrscht noch eine ziemliche Einseitigkeit und Parteilichkeit bei Gesetzgebern und Richtern.

Gruß Conrad

Hallo,

Du bringst hier einiges durcheinander:

In der Kraftfahrtversicherung ist die Möglichkeit zu Prämienanpassungen und sogar für eine Änderung der Tarifmerkmale ausdrücklich vorgesehen - kommt es dann zu einer Erhöhung (Veränderungen nach unten kommen übrigens ebenfalls sehr häufig vor), hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Im Übrigen darf der Kunde in der Autoversicherung sich eine ganze Menge erlauben, und der VR muss meistens trotzdem zahlen. Insofern sind Deine pauschalen Aussagen hier nicht angebracht. Zumal der Bund der Versicherten von keinem einzigen Fachmann ernst genommen wird - auch nicht von RAs.

Grüße, M