Versicherungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Danke, dass Sie sich die Zeit für mein Problem genommen haben!
Also:
Bald komme ich in Genuss einer Lebensversicherung auf Direktversicherungsbasis.
Die Laufzeit war > 12 Jahre.
All die Jahre habe ich brutto mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient, d. h. ich war - und bin immer noch - ein freiwillig gesetzlich Versicherter.
Frage: Muß ich trotzdem die KV-Beiträge von der Summe (120 Monate etc. etc.) an die KV zahlen, obwohl meine Beiträge an die Direkt-LV sozusagen außerhalb der Versicherungspflichtgrenze lagen??

Für eine schnelle Antwort besten dank im Voraus!
Gruß
Berger

Lieber Herr Berger, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, da sich mein Wissen auf das Versicherungsrecht im Bereich Rente bezieht.
Werde mein Profil anpassen.
Gruss
Thorsten

Hallo,
ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich glaube ich habe schlechte Nachrichten für Dich
http://www.jurablogs.com/de/sozialversicherungsbeitr…

Ich seh gerade, www mag den Link nicht in dieser Länge, setzt ihn einfach zusammen
http://www.jurablogs.com/
sozialversicherungsbeitraege-fuer-die-lebensversicherung

Grüsse