Versicherungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ein bekannter zerschrammt beim verschieben einer Lautsprecherbox bei mir zuhause
mein Laminat. ich ließ durch einen Fachbetrieb hier vor Ort einen Kostenvoranschlag
erstellen und reichte diesen ein, da ich das Geld für die Reparatur nicht vorlegen will.
Nun will die gegnerische Versicherung (private Haftpflicht) mir von REGU24 einen
Schadenregulierer zur Begutachtung schicken.

Muss ich den rein lassen. Muss das sein ? Was kann ich tun oder sollte ich besser nicht
tun ?

Mit freundlichen Grüßen,

Ingo

ja-den musst du reinlassen - ansonsten kann der Versicherer eine Entschädigung ablehnen.
MfG
Dr.Schamberger

ja-den musst du reinlassen - ansonsten kann der Versicherer
eine Entschädigung ablehnen.
MfG
Dr.Schamberger

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß,
Ingo

Hallo Ingo
Ja, lass ihn rein! Der Versicherer hat die Aufgabe berechtigte Ansprüche zu befriede und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dies ergibt sich grundsätzlich aus dem BGB §823 Dies kann er nur wenn er den Schaden kennt. Sollte Dir das Gutachten nicht zusagen oder vom eigengutachten stark abweichen steht Dir jeder Rechtsweg offen.

Michael