Hallo,
welches Gericht ist bei einer Klage gegen einen Restschuldversicherer (z.B. zu einem Autokredit) zuständig, wenn dieser die Leistung ablehnt? Und welche Fristen sind zu beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Uli B
Hallo,
welches Gericht ist bei einer Klage gegen einen Restschuldversicherer (z.B. zu einem Autokredit) zuständig, wenn dieser die Leistung ablehnt? Und welche Fristen sind zu beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Uli B
Hallo Uli
wende dich mit deiner Beschwerde an die Bafin das ist die Beschwerdestelle der Versicherung.Ich würde dieses gleich machen ,denn dein Einspruch zählt ab dem Tag wo du ihn einreichst.Aber vorher müsstest du von deiner Versicherung auch eine schriftliche Ablehnung erhalten haben ,denn das ganze wird dann erst bearbeitet.Lg Tine
Hallo Tine, vielen Dank für deine Antwort. Was ist für den Fall, wenn die Bafin nicht entscheiden kann, wenn der Versicherer z.B. in Malta sitzt? Und da ja auch die Bafin keine Widerspruchsfristen verlängern kann solle evtl. auch der Rechtsweg offen bleiben.
Danke & Gruß
Uli
Hallo Uli
das kann ich Dir leider nicht beantworten ,das wäre dann internationales Versicherungsrecht.Hast du die Versicherung in Malta abgeschlossen ?Dann wird es alles bestimmt schwierig.Lg Tie
Hallo.
Je nach Streitwert. Wahrscheinlich also das Amtsgericht. Der Ort der Gerichtsbarkeit ist IHRE Adresse (ausser Sie sind eine Firma).
Frist müsste auf dem Ablehnungsschreiben der Gesellschaft genannt sein.
MfG
Claude Burgard
Grundsätzlich ist das Amtsgericht am Wohnort des Klägers zuständig, wenn Streitwert über 5.000€, dann Landgericht und Anwaltszwang.
MfG
Dr. Schamberger
Tut mir leid, aber das ist nicht mein Fachgebiet.
Hallo!
Ich kenne mich mit juristischen Fragen leider nicht aus.
Gruß
H.C. Sanders
Hat ein Autohaus am Zustandekommen des Vertrages mitgewirkt, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an welchem die gewerbliche Niederlassung des Autohauses ist.
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, so ist der Anspruch vom Versicherungsnehmer zur Vermeidung des Verlustes innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer den Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolgen schriftlich abgelehnt hat.
Michael
Frist: im allgemeinen sechs Monate, im Zweifel hilft ein Blick in den Vertrag.
Gericht: siehe Vertrag, allgemein das für den Wohnsitz des VN zuständige Gericht.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
hier kenne ich mich weniger aus, Fristen sind mir nicht bekannt.
Gerichtsstand? Im Vertrag bzw. den beigefügten AGB müsste der Gerichtsatand aufgeführt sein. Es gibt noch einen Ombudsmann der Versicherungen, der regelt auch streitige Fälle. steht eben´falls in den Bedingungen.
Gruß H.
Hallo,
welches Gericht ist bei einer Klage gegen einen
Restschuldversicherer (z.B. zu einem Autokredit) zuständig,
wenn dieser die Leistung ablehnt? Und welche Fristen sind zu
beachten?
Hallo Uli,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, sorry!
Gruß, Charly-Heinz
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Uli B
Hallo,
ich würde mich zunächst an den Versicherungsombutsmann in Berlin wenden. Dieser vermittelt zwischen Vers. und Kunden.
Wenn das nicht klappt dann zum Anwalt.
Das zuständige Gericht müsste das am Sitz der Versicherung sein.
Gruß
Franjo