Man stelle sich vor, dass Person A von Person B einen Gegenstand geborgt bekommen hat/in Verwahrung hat. Diesen Gegenstand will A nun mit seinem Pkw transportieren. Beim Beladen passiert es, dass beim Schließen der Heckklappe der Gegenstand eingeklemmt wird, zwischen Klappe und Karosserie gerät und auf diese Weise beschädigt wird.
Welche Versicherung von A ist nun für die Regulierung des Schadens zuständig ???
Die private Haftpflicht oder die Kfz-Haftpflicht ???
Bitte mit entsprechender Begründung antworten ;.)