Versicherungsrecht

hallo,
man hat mir auf einem parkplatz die fensterscheibe „beifahrerseite“ meines autos eingeschlagen und mir einige sachen aus dem auto gestohlen - ich habe eine teilkaskoversicherung - die versicherung habe ich bereits seit 2006 oder 2007 -
nun sagt mir mein versicherungsvertreter das die entwendeten sachen ( notebook kamera navy ) nicht ersetzt werden -
wo bekomme ich hinweise wo kann ich mich informieren ob das so richtig ist gibt es im internet irgend eine seite wo ich mich erkundigen kann
gruss und dank knut d9e

Hallo,

die Versicherung hat da Recht. Den Inhalt des Fahrzeuges kann unter Umständen von der Hausratversicherung erstattet werden. Jedoch haben die Versicherungen dort einen Ermessensspielraum - denn im Prinzip war es selbstverschulden - denn solche Wertgegenstände läßt man nun einmal nicht offenkundig im PKW liegen.

MfG

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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Sie sollten einfach nur Ihre Versicherungsbedingungen genau durchlesen, darin steht, was im einzelnen unter welchen Umständen versichert ist !
§ 12 (?) Umfang der Versicherung
(1) Die Fahrzeugversicherung umfaßt die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner *unter Verschluß verwahrten oder an ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile.*
So steht es für gewöhnlich in den Bedingungen…
Lose herumliegende Teile zählen zur Ladung und sind somit nicht versichert.
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

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Dies muss ein Irrläufer sein - tut mir leid, habe keine versicherungsrechtliche Kenntnisse.

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Hallo Knut!

Ja, das ist eine dumme Geschichte.
Die Teilkaskoversicherung zahlt tatsächlich nur die Dinge des Fahrzeugs, die notwendig sind und fest mit dem Fahrzeug verbunden, was ein Notebook oder eine Kamera natürlich nicht sind. Das Navigationssystem nur, wenn es fest eingebaut gewesen wäre oder wenn (nicht dem Vertreter sagen) man glaubhaft machen kann, dass es unterm Sitz deponiert war, also nicht sichtbar im Fahrzeug. Wenn Du dem Versicherungvertreter natürlich schon gesgat hast, dass es an der Scheibe pappte oder so, dann ist der Versuch natürlich jetzt strafbar, da es Dir sonst als Versicherungsbetrug nachgetragen werden kann. Es kann aber sein, dass Du eine spezielle Klausel in Deiner Hausratversicherung hast, denn dann könnte Diese Dir den Schaden ersetzen. Das trifft nicht auf jede Hausrat zu, aber einige wenige haben so einen Klausel, die auch in solchen Fällen zahlt. Wenn es Dir weiterhelfen sollte, kannst Du mir gerne einmal die Policen, bzw. die Klauseln zufaxen oder mailen und ich sehe sie mir gerne einmal an und kann Dir dann Näheres sagen.
Liebe Grüße

Tina

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