Versicherungsrecht / Diebstahl oder Unterschlagung

Hallo,

bei einem Fall wurde eine vermietete Kamera nicht mehr zurück zum Vermieter gebracht. Die Kamera war gegen Diebstahl versichert.

Die Versicherung will nicht zahlen da es sich bei dem Fall um „Unterschlagung“ und nicht Diebstahl handelt und Unterschlagung nicht mitversichert ist.

Stimmt das so oder kann man von Unterschlagung erst reden, wenn mit dem Mieter / Täter bereits schon ein Geschäftskontakt bzw. eine vorherige Vermietung stattgefunden hat?

Ich finde zu dieser Thematik leider keine Infos bzw. weis auch nicht wo ich nachschlagen kann.

Gruß

Hallo,

aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen sollte sich ergeben, was versichert ist und was nicht.

Gruß
cosis

Hi,
ja das weis ich. Ich weis auch was versichert ist und was nicht. Es geht nur darum ob es sich im Sinne des Versicherungsrechtes wirklick um Unterschlagung oder doch eher Diebstahl handelt.

Hi,

Die Versicherung will nicht zahlen da es sich bei dem Fall um
„Unterschlagung“ und nicht Diebstahl handelt und
Unterschlagung nicht mitversichert ist.

Stimmt das so

Ja.

oder kann man von Unterschlagung erst reden,
wenn dem Mieter …

die Kamera einvernehmlich übergeben wurde

Gruß Keki

Nein, keine Chance;
Diebstahl = Wegnahme einer Ware ohne Erlaubnis,
Unterschlagung = Abgabe/Vermietung einer Ware, die aber nicht mehr zurückgebracht wird,…

Meistens ist nur Diebstahl vesichert, aber in diesem Fall handelt es sich um Unterschlagung. Strafrechtlich ebenfalls zu ahnden.

Schönen Tag noch.

hallo,
wie wärs damit?
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
da ist sogar die abgrenzung zum diebstahl sehr schön beschrieben.
war übrigens bei onkel google der erste treffer ^^
snake

Alles klar. Ich danke allen für die Antworten.