Hallo,
bei einem Fall wurde eine vermietete Kamera nicht mehr zurück zum Vermieter gebracht. Die Kamera war gegen Diebstahl versichert.
Die Versicherung will nicht zahlen da es sich bei dem Fall um „Unterschlagung“ und nicht Diebstahl handelt und Unterschlagung nicht mitversichert ist.
Stimmt das so oder kann man von Unterschlagung erst reden, wenn mit dem Mieter / Täter bereits schon ein Geschäftskontakt bzw. eine vorherige Vermietung stattgefunden hat?
Ich finde zu dieser Thematik leider keine Infos bzw. weis auch nicht wo ich nachschlagen kann.
Gruß