bei einem Fall wurde eine vermietete Kamera nicht mehr zurück zum Vermieter gebracht. Die Kamera war gegen Diebstahl versichert.
Die Versicherung will nicht zahlen da es sich bei dem Fall um „Unterschlagung“ und nicht Diebstahl handelt und Unterschlagung nicht mitversichert ist.
Stimmt das so oder kann man von Unterschlagung erst reden, wenn mit dem Mieter / Täter bereits schon ein Geschäftskontakt bzw. eine vorherige Vermietung stattgefunden hat?
Ich finde zu dieser Thematik leider keine Infos bzw. weis auch nicht wo ich nachschlagen kann.
Hi,
ja das weis ich. Ich weis auch was versichert ist und was nicht. Es geht nur darum ob es sich im Sinne des Versicherungsrechtes wirklick um Unterschlagung oder doch eher Diebstahl handelt.
Nein, keine Chance;
Diebstahl = Wegnahme einer Ware ohne Erlaubnis,
Unterschlagung = Abgabe/Vermietung einer Ware, die aber nicht mehr zurückgebracht wird,…
Meistens ist nur Diebstahl vesichert, aber in diesem Fall handelt es sich um Unterschlagung. Strafrechtlich ebenfalls zu ahnden.
hallo,
wie wärs damit? http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
da ist sogar die abgrenzung zum diebstahl sehr schön beschrieben.
war übrigens bei onkel google der erste treffer ^^
snake