Hallooo liebe Wissensgemeinde,
heute mal eine Frage aus dem Bereich des Haftpflichtversicherungsrechts!
Angenommen A geht mit seinen Freunden B, C, D und E Kartfahren.
Fall 1:
Es käme, damit wir auch einen Fall bekommen, zu einem (leicht) fahrlässig verursachten Unfall zwischen A und B. A und B bleiben unverletzt, allerdings ist am Kart des A ein Sachschaden entstanden.
Bahnbetreiber X möchte nun Schadensersatz von A oder B. Zu Recht?
Fall 2:
A bremst etwas zu spät, gerät in der Kurve ins Schleudern und prallt gegen eine Leitplanke. Wieder bleibt A unverletzt, aber am Kart entstand ein Schaden.
X möchte nun Schadensersatz von A. Zu Recht?
A fragt sich, ob er (oder seine Haftpflicht) für Schäden, die er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verantworten hat, haftet.
Oder ob wohl typischerweise der Bahnbetreiber für nur (leicht) fahrlässige Schäden haftet (Risikosphäre, er erhält ja immerhin auch ein Entgelt).
Danke im Voraus!
Gruß Flo
Moin,
meine erste Gegenfrage wäre, was steht in den Nutzungsbedingungen für die Kartbahn?
Bei einer grossen deutschen Kartbahn steht beispielsweise folgender Satz in den AGB:
Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzer die uneingeschränkte Haftung.
In diesem Fall sehe ich bei beiden Fällen eine Schadenersatzpflicht des Fahrers. A hätte also in diesem Falle auch die A-Karte 
Gruss Jakob
Es käme, damit wir auch einen Fall bekommen, zu einem (leicht)
fahrlässig verursachten Unfall zwischen A und B. A und B
bleiben unverletzt, allerdings ist am Kart des A ein
Sachschaden entstanden.
Bahnbetreiber X möchte nun Schadensersatz von A oder B. Zu
Recht?
Ja, wobei aus deinem Posting nicht hervorgeht, wer denn da fahrlässig gehandelt hat. Nur der kommt als Anspruchsgegner in Betracht.
A bremst etwas zu spät, gerät in der Kurve ins Schleudern und
prallt gegen eine Leitplanke. Wieder bleibt A unverletzt, aber
am Kart entstand ein Schaden.
X möchte nun Schadensersatz von A. Zu Recht?
Also derselbe Fall wie vorher: Jemand verursacht fahrlässig einen Schaden. Selber Fall, selbe Lösung.
A fragt sich, ob er (oder seine Haftpflicht) für Schäden, die
er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verantworten hat,
haftet.
Ja. Natürlich. Grobe Fahrlässigkeit ist keine notwendige, sondern nur hinreichende Bedingung.
Oder ob wohl typischerweise der Bahnbetreiber für nur (leicht)
fahrlässige Schäden haftet (Risikosphäre, er erhält ja
immerhin auch ein Entgelt).
Das wäre eine Frage des Vertrages.