Wie ist ein Angestellter in einem Maklerbüro zu sehen und welche rechtlichen Absicherungen müssen beachtet werden?
Wie kann ein Arbeitsvertrag aussehen?
N´abend,
Wie ist ein Angestellter in einem Maklerbüro zu sehen
ähm, äh, als normaler Arbeitnehmer?!
welche rechtlichen Absicherungen müssen beachtet werden?
Inwiefern? Sozialversicherung? Berufshaftplicht? Abtretungserklärungen? Verpfändungen? Gepolsterte Ketten am Schreibtisch?
Wie kann ein Arbeitsvertrag aussehen?
Das sollte drin sein nach dem Nachweisgesetz:
_§ 2 Nachweispflicht
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:
1.der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2.der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3.bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4.der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
5.eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
6.die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
7.die vereinbarte Arbeitszeit,
8.die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
9.die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
10.ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Bei Arbeitnehmern, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausüben, ist außerdem der Hinweis aufzunehmen, daß der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers erwerben kann, wenn er nach § 5 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf die Versicherungsfreiheit durch Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichtet._
Mich dünkt dass das Wissen auf diesem Gebiet doch eher dünn gesähter Natur ist. Ich rate daher einen Steuerberater aufzusuchen.
Greetz
S_E
Wünsche Dir einen wunderschönen Abend,
Leider kann ich Dir aufgrund der Kürze meines „Hierseins“ noch keine „Sternchen“ verleihen. Du würdest sie z.B. für diesen Artikel erhalten.
Kompliment für Deine „scharfe Zunge“ und Deine klaren Aussagen, nicht nur hier im Thread.
@Peter Genske
Wünsche auch Dir einen wunderschönen Abend,
und hoffe, dass Du mir nicht all zu böse bist für mein Kompliment an Secret_Eyes, denn ich hab’ nur mitgelesen und leider sonst nichts beizutragen.
Dir viel Erfolg und vG
RaBra