ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass sich der ein oder andere findet, der sie beantworten kann. Bislang wurde ich weder bei google, wiki, noch im hiesigen Archiv fündig.
Der erste Absatz ist rein fiktiv. Ich möchte nur, dass ihr besser nachvollziehen könnt, wie es zu dem theoretischen Umstand gekommen sein könnte:
Zustand nach Verkehrsunfall.
Einem Geschädigten wird während der Zeit der Reparatur seines Kfz ein Mietwagen seitens der reparierenden Stelle gegeben (auf Mietwagenbasis). Es gibt einen Unfallverursacher, der sein Verschulden bereis offen eingeräumt hat.
Nun hat der Geschädigte ja die Pflicht der „Schadensminderung“, was ja auch besagt, dass er sich bemühen sollte, die Kosten der gegnerischen Versicherung nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Gibt es infolgedessen eine Art „Mindestkilometerzahl“, die der Mietwagen ihn als gerechtfertigt ansieht?
Ich kann mir vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn der Mietwagen die ganze Zeit der Reparatur nur rumsteht und gar nicht genutzt wird, da er ja nicht gebraucht wurde und die Kosten umsonst entstanden sind.
dies ist klar geregelt.
Entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung.
Als Bsp. hier mal ne Rechnung (ohne Ausnahmen, denn die gibt es auch!)
Angenommen es wird ein Nutzungsausfall von 30,-€ pro Tag festgestellt.
Wieviele Tage dies gezahlt wird, steht meist im Gutachten des Schätzers(z.B. 7 Tage).
Somit kann ein Fahrzeug gemietet werden in Höhe von 210,-€. Wie lange dies dann gemietet wird, hängt vom Mietpreis pro Tag ab und ob gefahren wird oder nicht, spielt keine Rolle.
zunächst einmal herzlichen Dank für deine Antwort.
Was passiert, wenn das Auto für z.B. 300€ in deinem Beispiel gemietet würde? Zu wessen Lasten gingen dann die zusätzlichen 90€?
zunächst mal geht es hier um Schadenersatzrecht, nicht um Versicherungsrecht.
Und die Aussage von Silex ist falsch: selbstverständlich ist es wichtig, ob der Mietwagen genutzt wird bzw. in welchem Umfang. Fährt der Geschädigte z.B nur 4 km pro Tag, käme ein Taxi billiger - und dann wir geneu dieser „Wert“ ersetzt.
Der Nutzungsausfall ist noch ein anderes Thema, der kommt aber ohnehin nie zum Tragen, wenn ein MW zur Verfügung steht.
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, es gibt dazu Unmengen an Urteilen.
zunächst mal geht es hier um Schadenersatzrecht, nicht um
Versicherungsrecht.
Stimmt.
Und die Aussage von Silex ist falsch
Na bitte nicht so rabiat, ich schrieb Als Bsp. hier mal ne Rechnung (ohne Ausnahmen, denn die gibt es auch!)
selbstverständlich ist
es wichtig, ob der Mietwagen genutzt wird bzw. in welchem
Umfang. Fährt der Geschädigte z.B nur 4 km pro Tag, käme ein
Taxi billiger - und dann wir genau dieser „Wert“ ersetzt.
Na ja, nun ist der Mieter aber krank geworden und fährt nun nur die 4km zum Arzt. Ist das jetzt ein Nachteil für den Mieter?
Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, es gibt dazu
Unmengen an Urteilen.
Dies ist schlußendlich ausschlaggebend. Denn man könnte sich über alles vortrefflich streiten, jedoch kommt es doch auf den Einzelfall an.