Hallo Agnes,
also mal als 1. worldwidefab hat deine Frage für meine
Begriffe wohl schon richtig verstanden, aber du vielleicht
seine Antwort nicht.
Ich habe ihn gerade nochmals angeschrieben.
Hier sagst du ja selbst, dass die Versicherungsprämie bezahlt
wurde, also hat die Versicherung ihr Geld bekommen.
Das ist eigentlich eine Vermutung. Denn obwohl A es nicht früher gemerkt hat, steht für mich nicht zur Debatte, daß der Versicherung sein Geld erhalten hat. Und zwar pünktlich (Oder mit anderen Wörtern: Kennst Du einen solchen Gläubiger der tatenlos zusieht wie er sein Geld ZWEI Jahre lang NICHT kassiert???)
Ob der der versehentlich bezahlt hat (B) nun dieses Geld bei
der Versicherung zurückverlangen kann, oder vielleicht vom
Versicherungsnehmer, also (A).
Das weiß ich auch nicht. Das Problem hier dürfte sein, daß die beide Betroffenen NICHT an der Name des anderen kommt.
Bis obiges geklärt ist, würde ich erst einmal nur die Beiträge
bezahlen, die die Versicherung nicht mehr von B erhalten hat
(also ab Mai),
Genau das ist bereits passiert ohne weiteres.
aber auf keinen Fall die zurückliegenden, da
die Versicherung ja befriedigt wurde, wenn auch von der
falschen Person, aber das ist ja nicht dein Problem, sondern
das Problem des armen (B).
Ja. Genauso sehe ich das. Meine Frage bzgl. A bezog sich auf die rechtliche Lage, denn A hat jetzt einen Brief erhalten, mit der Aufförderung zu bezahlen. Und zwar von den letzten zwei Jahren. A sieht das nicht ein.
Hier stellt sich halt abgesehen von der rechtlichen Lage noch
eine moralische Frage, ob man es dem B nicht freiwillig
erstattet, oder sich auf den Standpunkt stellt, dass er dieses
Lehrgeld verdient hat, weil er seine Kontoauszüge nicht
kontrolliert und letztlich genau so ein Schläfer ist wie A,
der nicht schnallt, ob seine Versicherungsprämien auch
abgebucht wurden *SCNR*
Ich weiß daß Du das jetzt (teilweise) ironisch sagst. Aber das wird wohl nicht möglich sein, wg. der Datenschutz (wie kommen die Betroffenen an den Namen des anderen?)
Auch dies hat worldwidefab für mein Verständnis beantwortet
-> schuldbefreiende Wirkung auch seitens Dritter.
Meinst Du damit, daß man es nicht zahlen braucht??
Vielen Dank für Deine Antwort.
Schöne Grüße,
Helena