Versicherungsrechtliche Frage

Hallo WWW-lers,

Ein Mensch A ist feiberufler und hat eine Schadenhaftpflicht versicherung abgeschlossen. Ob man es glaubt oder nicht, ofenbar hat die Versicherung mindestens zwei Jahre lang den Beitrag aus einem falschen Bankkonto abgebucht, bis der Kontoinhaber dieses gemerkt hat und dem ein Ende gemacht hat. Aufgrunddessen hat sich herausgestellt, daß der Kontonummer zwar von A richtig angegeben wurde, jedoch bei der Versicherung falsch übertragen wurde.

Jetzt verlangt die Versicherung, daß A für das letzte Jahr bezahlt.

Ist A dazu verpflichtet? Muß A das unbedingt tun? Denn:

  1. Es war nicht sein Fehler
  2. Wäre etwas geschehen, wodurch einen Ersatz fällig gewesen wäre, hätte A anerkannterweise es nicht erhalten
  3. Der Zeitraum ist längst vorbei und die erste Meldung, daß etwas schief ging bekam A erst im Mai!!
  4. A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von A erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)

Vielen Dank für Euren Rat!

Schöne Grüße,
Helena

Hallo!

Hab ich verstanden, dass nicht nur von einem falschen Konto abgebucht wurde, sondern von einer anderen Person?

Jetzt verlangt die Versicherung, daß A für das letzte Jahr
bezahlt.

Ist A dazu verpflichtet? Muß A das unbedingt tun? Denn:

Ja sicher muss A die Beiträge bezahlen.

  1. Es war nicht sein Fehler

Eh nicht, aber die Versicherungsbeiträge muss A zahlen.

  1. Wäre etwas geschehen, wodurch einen Ersatz fällig gewesen
    wäre, hätte A anerkannterweise es nicht erhalten

Das müsste man sich genauer ansehen.

  1. Der Zeitraum ist längst vorbei und die erste Meldung, daß
    etwas schief ging bekam A erst im Mai!!

Ja und warum soll A dann nicht zahlen müssen?

  1. A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von A
    erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)

Häh?

Gruß
Tom

Hallo Tom!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort! :o))

Hab ich verstanden, dass nicht nur von einem falschen Konto
abgebucht wurde, sondern von einer anderen Person?

Genauso ist es! Unglaublich gell?
Also offenbar hat eine Versicherung V ein falsches Kontonummer aufgeschrieben, obwohl Kunde A es richtig angegeben hatte. Der rechtmäßiger Besitzer B von diesem Konto hat es offenbar nicht bemerkt und zwei Jahre lang klag- und sanglos bezahlt. Als B das merkte, wie gesagt, ZWEI JAHRE später, hat er offenbar bei der Bank die Bezahlung verweigert. Und so kam das alles ans Tageslicht.

Ist A dazu verpflichtet? Muß A das unbedingt tun? Denn:

Ja sicher muss A die Beiträge bezahlen.

Es liegt nahe, daß A die Beiträge zahlen muß, aber ich verstehe nicht weshalb A für Zeiten bezahlen muß, die schon vorbei sind und die im Fall des Falles nicht versichert gewesen wäre.

  1. Es war nicht sein Fehler

Eh nicht, aber die Versicherungsbeiträge muss A zahlen.

Die künftige sind schon bezahlt. Aber für letztes und vorletztes Jahr???

  1. Wäre etwas geschehen, wodurch einen Ersatz fällig gewesen
    wäre, hätte A anerkannterweise es nicht erhalten

Das müsste man sich genauer ansehen.

Das hat A von der Versicherung genauso gesagt bekommen.

  1. Der Zeitraum ist längst vorbei und die erste Meldung, daß
    etwas schief ging bekam A erst im Mai!!

Ja und warum soll A dann nicht zahlen müssen?

Weil diese Zeiten schon vorbei sind. Und, wie ich oben sagte, wäre was passiert, wäre die Versicherung NICHT eingesprungen. Schließlich hat A nicht bezahlt (wenn es auch auf ein Fehler der Versicherung zurückzuführen ist)

  1. A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von A
    erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)

Häh?

Entschuldigung. Mir ist ein Fehler eingeschlichen. Richtig heisst es:
„4. A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von dem rechtmäßigen Kontobesitzers B erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)“

Bolshoi tibja spasibo, Tom!
Bsjo joroshevo! ;o))
Helena

Zum Glück nicht …
… sonst wär’s ja das falsche Brett.

  1. Es war nicht sein Fehler

Ich bin auch Freiberufler mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Dass ich eine habe, merke ich alle drei Monate mal mehr, mal weniger schmerzhaft bei der Abbuchung. Wenn über ein ganzes Jahr keine Abbuchung erfolgte, machte ich mir irgendwann mal entsprechende Gedanken.

  1. Wäre etwas geschehen, wodurch einen Ersatz fällig gewesen
    wäre, hätte A anerkannterweise es nicht erhalten

Anerkannterweise? Wenn der Versicherer sagt, dass kein Schutz bestanden hätte, muss er sich natürlich fragen lassen, wofür er dann das Geld haben will. Denn im Grunde war ja alles okay, das Geld floss ja. Grundsätzlich darf jeder die Schulden anderer Leute mit befreiender Wirkung für diese bezahlen.

  1. Der Zeitraum ist längst vorbei und die erste Meldung, daß
    etwas schief ging bekam A erst im Mai!!

Vorher hat’s ja auch keiner gemerkt.

  1. A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von A
    erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)

Hm. Dann sollte A vielleicht mal alle seine multiplen Persönlichkeiten zur Konferenz einberufen und die Sache untereinander klären. Ansonsten zitiere ich an dieser Stelle Tom…

Hi!

Ich glaube Du hast die frage nicht verstanden bzw. nciht um was es geht.
Trotzdem Dankeschön!

Schöne Grüße,
Helena

Huhu!

Ich glaube Du hast die frage nicht verstanden bzw. nciht um
was es geht.

Wird wohl so sein :wink: Nächstes Mal gibt’s dann halt eine Antwort, die Dir in den Kram passt.

2 „Gefällt mir“

Hallo,

also mal als 1. worldwidefab hat deine Frage für meine Begriffe wohl schon richtig verstanden, aber du vielleicht seine Antwort nicht.

Der
rechtmäßiger Besitzer B von diesem Konto hat es offenbar nicht
bemerkt und zwei Jahre lang klag- und sanglos bezahlt. Als B
das merkte, wie gesagt, ZWEI JAHRE später, hat er offenbar bei
der Bank die Bezahlung verweigert. Und so kam das alles ans
Tageslicht.

Hier sagst du ja selbst, dass die Versicherungsprämie bezahlt wurde, also hat die Versicherung ihr Geld bekommen.

Was in meinen Augen nun rechtlich zu klären ist, und ich nicht weiß:
Ob der der versehentlich bezahlt hat (B) nun dieses Geld bei der Versicherung zurückverlangen kann, oder vielleicht vom Versicherungsnehmer, also (A).

Eh nicht, aber die Versicherungsbeiträge muss A zahlen.

Die künftige sind schon bezahlt. Aber für letztes und
vorletztes Jahr???

Bis obiges geklärt ist, würde ich erst einmal nur die Beiträge bezahlen, die die Versicherung nicht mehr von B erhalten hat (also ab Mai), aber auf keinen Fall die zurückliegenden, da die Versicherung ja befriedigt wurde, wenn auch von der falschen Person, aber das ist ja nicht dein Problem, sondern das Problem des armen (B).

Hier stellt sich halt abgesehen von der rechtlichen Lage noch eine moralische Frage, ob man es dem B nicht freiwillig erstattet, oder sich auf den Standpunkt stellt, dass er dieses Lehrgeld verdient hat, weil er seine Kontoauszüge nicht kontrolliert und letztlich genau so ein Schläfer ist wie A, der nicht schnallt, ob seine Versicherungsprämien auch abgebucht wurden *SCNR*

Ja und warum soll A dann nicht zahlen müssen?

Weil diese Zeiten schon vorbei sind. Und, wie ich oben sagte,
wäre was passiert, wäre die Versicherung NICHT eingesprungen.
Schließlich hat A nicht bezahlt (wenn es auch auf ein Fehler
der Versicherung zurückzuführen ist)

Auch dies hat worldwidefab für mein Verständnis beantwortet -> schuldbefreiende Wirkung auch seitens Dritter.

Agnes

Allein dass die Versicherung sagt, dass im Fall des Falles kein Versicherungsschutz bestanden hätte, sagt ja nichts, dass dem auch so gewesen wäre. Eine Versicherung, die eine Zahlung verweigert, handelt ja unter Umständen unrechtmäßig und kann zur Zahlung gezwungen werden.

Wenn nun aber Versicherungsschutz bestanden hätte, müsste doch umso mehr einleuchten, dass für die - ergo versicherten - Zeiten Beiträge zu leisten sind, wenn nun auch nachträglich.

Was ich nicht ganz verstanden habe: Der Versicherungsnehmer wundert sich offebar über das Verhalten des anderen Kontoinhabers, aber er selbst hat nicht gemerkt, dass bei ihm nie was abgebucht wurde. Ist das so…?

Levay

Hi Levay,
Vielen Dank für Deine Antwort.

Allein dass die Versicherung sagt, dass im Fall des Falles
kein Versicherungsschutz bestanden hätte, sagt ja nichts, dass
dem auch so gewesen wäre.

Das ist ja klar. Nur ich habe das erwähnt, weil genau das dem Versicherungsnehmer A gesagt wurde.

Eine Versicherung, die eine Zahlung
verweigert, handelt ja unter Umständen unrechtmäßig und kann
zur Zahlung gezwungen werden.

Das ist klar.

Wenn nun aber Versicherungsschutz bestanden hätte, müsste doch
umso mehr einleuchten, dass für die - ergo versicherten -
Zeiten Beiträge zu leisten sind, wenn nun auch nachträglich.

Offenbar hat doch der Inhaber der „falschen“ Kontonummer es getan.

Was ich nicht ganz verstanden habe: Der Versicherungsnehmer
wundert sich offebar über das Verhalten des anderen
Kontoinhabers, aber er selbst hat nicht gemerkt, dass bei ihm
nie was abgebucht wurde. Ist das so…?

Eigentlich nicht. Der VN wundert sich nicht , daß der Inhaber des „falschen“ Kontos bezahlt hat. Und das genau aus dem von Dir genannten Grund: Selber hat es auch nicht gemerkt. Tatsächlich! (Der Betrag ist ja nicht arg hoch)

Schöne Grüße,
Helena

Noch ein Versuch
Hi!

Ich bin auch Freiberufler mit einer
Berufshaftpflichtversicherung. Dass ich eine habe, merke ich
alle drei Monate mal mehr, mal weniger schmerzhaft bei der
Abbuchung. Wenn über ein ganzes Jahr keine Abbuchung erfolgte,
machte ich mir irgendwann mal entsprechende Gedanken.

Genauso ist es bei A. Nur bei A hat alles im allem 2 Jahre gedauert.

  1. Wäre etwas geschehen, wodurch einen Ersatz fällig gewesen
    wäre, hätte A anerkannterweise es nicht erhalten

Anerkannterweise? Wenn der Versicherer sagt, dass kein Schutz
bestanden hätte, muss er sich natürlich fragen lassen, wofür
er dann das Geld haben will.

Eben! Und gerade deshalb hier meine Frage: Für die Zeit, die ofenbar die Versicherung sein Geld erhalten hat (wenn auch vom falschen Mann) muß wirklich A nochmals bezahlen??? Wenn ja, warum???

Denn im Grunde war ja alles okay,
das Geld floss ja. Grundsätzlich darf jeder die Schulden
anderer Leute mit befreiender Wirkung für diese bezahlen.

Das ist ja meine und A’s Meinung.

  1. Der Zeitraum ist längst vorbei und die erste Meldung, daß
    etwas schief ging bekam A erst im Mai!!

Vorher hat’s ja auch keiner gemerkt.

Genau das meint A.

  1. A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von A
    erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)

Hm. Dann sollte A vielleicht mal alle seine multiplen
Persönlichkeiten zur Konferenz einberufen und die Sache
untereinander klären. Ansonsten zitiere ich an dieser Stelle
Tom…

Sorry: wie schon bei Tom erwähnt, ist es mir einen Fehler eingeschlichen und richtig heisst es dann:

A vermutet die Versicherung hat das Geld sowieso von einem Fremden
erhalten (wenn auch irrtumlicherweise)

Und trotz allem weiß ich nicht, ob rechtlich betrachtet A zahlen muß oder nicht…

Schönen Gruß,
Helena

Hallo Agnes,

also mal als 1. worldwidefab hat deine Frage für meine
Begriffe wohl schon richtig verstanden, aber du vielleicht
seine Antwort nicht.

Ich habe ihn gerade nochmals angeschrieben.

Hier sagst du ja selbst, dass die Versicherungsprämie bezahlt
wurde, also hat die Versicherung ihr Geld bekommen.

Das ist eigentlich eine Vermutung. Denn obwohl A es nicht früher gemerkt hat, steht für mich nicht zur Debatte, daß der Versicherung sein Geld erhalten hat. Und zwar pünktlich (Oder mit anderen Wörtern: Kennst Du einen solchen Gläubiger der tatenlos zusieht wie er sein Geld ZWEI Jahre lang NICHT kassiert???)

Ob der der versehentlich bezahlt hat (B) nun dieses Geld bei
der Versicherung zurückverlangen kann, oder vielleicht vom
Versicherungsnehmer, also (A).

Das weiß ich auch nicht. Das Problem hier dürfte sein, daß die beide Betroffenen NICHT an der Name des anderen kommt.

Bis obiges geklärt ist, würde ich erst einmal nur die Beiträge
bezahlen, die die Versicherung nicht mehr von B erhalten hat
(also ab Mai),

Genau das ist bereits passiert ohne weiteres.

aber auf keinen Fall die zurückliegenden, da
die Versicherung ja befriedigt wurde, wenn auch von der
falschen Person, aber das ist ja nicht dein Problem, sondern
das Problem des armen (B).

Ja. Genauso sehe ich das. Meine Frage bzgl. A bezog sich auf die rechtliche Lage, denn A hat jetzt einen Brief erhalten, mit der Aufförderung zu bezahlen. Und zwar von den letzten zwei Jahren. A sieht das nicht ein.

Hier stellt sich halt abgesehen von der rechtlichen Lage noch
eine moralische Frage, ob man es dem B nicht freiwillig
erstattet, oder sich auf den Standpunkt stellt, dass er dieses
Lehrgeld verdient hat, weil er seine Kontoauszüge nicht
kontrolliert und letztlich genau so ein Schläfer ist wie A,
der nicht schnallt, ob seine Versicherungsprämien auch
abgebucht wurden *SCNR*

Ich weiß daß Du das jetzt (teilweise) ironisch sagst. Aber das wird wohl nicht möglich sein, wg. der Datenschutz (wie kommen die Betroffenen an den Namen des anderen?)

Auch dies hat worldwidefab für mein Verständnis beantwortet
-> schuldbefreiende Wirkung auch seitens Dritter.

Meinst Du damit, daß man es nicht zahlen braucht??

Vielen Dank für Deine Antwort.

Schöne Grüße,
Helena

Eben! Und gerade deshalb hier meine Frage: Für die Zeit, die
ofenbar die Versicherung sein Geld erhalten hat (wenn auch vom
falschen Mann) muß wirklich A nochmals bezahlen??? Wenn ja,
warum???

Ähm - weil „der falsche Mann“ sein Geld natürlich zurückfordert. Würdest du das an seiner Stelle denn nicht tun? Dieser Fehler entbindet doch den Versicherungsnehmer nicht von seinen eigenen Pflichten.

Levay

Das meinte ich. Was ist das eigentlich für ein eigenartiger Versicherungsnehmer, der sich über alles wundert, der sich aber nie darüber gewundert hat, dass seine Versicherung bei ihm nichts abgebucht hat…?

Levay

Hi!

Ähm - weil „der falsche Mann“ sein Geld natürlich
zurückfordert.

Das ist ja anzunehmen…

Würdest du das an seiner Stelle denn nicht tun?

Selbstvertändlich!

Dieser Fehler entbindet doch den Versicherungsnehmer nicht von
seinen eigenen Pflichten.

Aber offenbar sehr wohl dem Versicherer von seinem Zahlungspflicht im Fall des Falles… Denn wenn einen versicherten Fall eingetreten wäre, hätte es sich spätestens dann herausgestellt, daß der Versicherten nicht bezahlt hat und wäre somit die Zahlungspflicht der Versicherer erloschen.

D.h. wenn A 2 Jahre lang unwissentlich NICHT versichert war (aus welchen Grund auch immer), verstehe ich jetzt nicht warum A jetzt plötzlich doch nachzahlen muß.

Schöne Grüße,
Helena

Was ist das eigentlich für ein eigenartiger
Versicherungsnehmer, der sich über alles wundert,

Ich wußte nicht worüber sich bis jetzt A gewundert hätte…

der sich
aber nie darüber gewundert hat, dass seine Versicherung bei
ihm nichts abgebucht hat…?

Wie auch immer: Ich verstehe nicht weshalb A nachträglich für etwas bezahlen muss, was ihm nie zugestanden ist/(worden) wäre.

Gruß,
Helena

Da kommst du nicht raus
Hallo Helena,
A hat einen Vertrag mit der Versicherung geschlossen, d.h. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind für beide Seiten bindend, solange der Vertrag nicht gekündigt ist (wird bald geschehen, sofern A nicht bezahlt und A wird erhebliche Probleme haben, eine andere Versicherung zu finden).
Wer die Beiträge bezahlt, ist erstmal völlig unerheblich, die Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag ist erfüllt. Sofern ein Schadensfall eingetreten wäre, wäre die Versicherung verpflichtet gewesen, diesen Schaden zu begleichen, da die Zahlungen der Beiträge für diesen Vertrag eingegangen sind (Bsp: Papa zahlt die Beiträge einer Versicherung für seine(n) Tochter/Sohn). Gegebenenfalls hätte sich die Versicherung an dem „schlampig arbeitenden“ Vertreter schadlos halten können.
A war nicht „unwissentlich“ unversichert. Die Versicherung hätte A bei Zahlungsverzug Mahnung gesendet und im Wiederholungsfall gekündigt.
Ich würde A dringend empfehlen, umgehend zu zahlen, gegebenenfalls Ratenzahlung vereinbaren (wird schwierig, da niemand ernsthaft A abnimmt, daß A seine fehlenden Zahlungen über 2 Jahre entgangen sind), bevor A sich Schlimmeres einhandelt (ohne Versicherung wird es wenig Aufträge geben, je nach Branche).

Gruß
Der Franke

1 „Gefällt mir“

Hallo,

der Franke hat recht, A muß zahlen.

Gruß
Tina

Hallo!

Naja, dass kein Versicherungsfall eingetreten ist hat sich ja erst nachträglich herausgestellt. Unser ABGB bezeichnet Versicherungsverträge daher nicht ganz zu Unrecht als Glücksverträge.

Denn wenn einen
versicherten Fall eingetreten wäre, hätte es sich spätestens
dann herausgestellt, daß der Versicherten nicht bezahlt hat
und wäre somit die Zahlungspflicht der Versicherer erloschen.

Ich verstehe schon dein Problem, diese Frage müsste man sich genauer ansehen, so aus dem stegreif kann ich das auch nicht beurteilen. Eine kurze Überlegung dazu: wenn Zahlung per Bankeinzug vereinbart ist und nur die Versicherung falsch einzieht und deswegen die Beiträge nicht bezahlt sind, dann wäre das eine Art Annahmeverzug der Versicherung, was eigentlich bewirken müsste, dass der Versicherungsschutz aufrecht ist obwohl die Beiträge nicht gezahlt sind. Abgesehen davon gibts von dieser allgemeinen zivilrechtlichen Überlegung vielleicht noch irgendwelche gesetzlichen und vertraglichen Sonderregelungen die man sich noch ansehen müsste. Aber wie gesagt, dass ist jetzt einfach mal so eine Überlegung von mir, so würde ich bei einer weiteren Recherche ansetzen.

Gruß
Tom

Hi!

Ich glaube Du hast die frage nicht verstanden bzw. nciht um
was es geht.

Nu’ werd mal nicht patzig, weil es Dir nicht in den Kram passt.
A hat einen vertrag unterschrieben für den er bezahlen muß, für den er aber nicht bezahlt hat.
Der falsche Kontoinhaber wird bald auch nicht mehr bezahlt haben.
Die Versicherung möchte das ihr zustehende Geld.

Jetzt stell Dir mal den Fall vor, das die Versicherung hätte leisten müssen:
Der Betrag wäre auf das Konto des falschen gegangen, möchte das der A auch nicht haben?
Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn man mit Deiner Meinung weiterdenkt.

Trotzdem Dankeschön!

Kopfschüttelnde Grüße,
Karsten

Hi!

Nu’ werd mal nicht patzig, weil es Dir nicht in den Kram
passt.

Ich weiß nicht woher Du Dir das Recht nimmst, mich so zu bevormünden. Etwa aus Deinem Jur ääähm… Ingenieurstudium???

Wenn ich sage ich glaube jemand hat etwas nicht verstanden meine ich das auch so. Dazu kommt noch, daß ich meine Meinung bereits revidiert habe und dies auch hier, gleiche Stelle, kundgetan habe.

Kopfschüttelnde Grüße,

Ebensolche Grüße,
Helena *jetzt aber patzig!*