Versicherungsrechtliches

Frage: dürfen im EU Ausland zugelassene Versicherungen ihre Leistungen in Deutschland für deutsche Verbraucher anbieten, welche Voraussetzungen müssen evtl. dafür vorliegen? Danke !!

Dürfen sie.

Hier ein Auszug aus einer Seite der Bafin

EU-/EWR-Versicherer

Erteilt ein EU-/EWR-Staat einem Versicherer die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, gilt die Erlaubnis in allen EU-/EWR-Staaten.

Man spricht deshalb vom Europäischen Pass oder dem Single-License-Prinzip. Um in Deutschland das Versicherungsgeschäft betreiben zu können, muss das Notifikationsverfahren durchgeführt werden. Hierfür ist die Heimataufsichtsbehörde zu kontaktieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Notifikationsverfahrens kann der Versicherer in Deutschland tätig werden. Ein Zulassungsverfahren in Deutschland muss nicht durchgeführt werden.

Bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit müssen Versicherer die Vorschriften des Allgemeininteresses in Deutschland (General Good Requirements) einhalten.

MfG
duck313