vor kurzem ist mein Mann gestorben.
Jetzt muß ich den Transporter als Halter übernehmen (habe keinen Führerschein dafür) und frage mich, ob ich trotzdem seinen Versicherungssatz von 40% übernehmen oder zumindest einen geringeren als 125% raushandeln kann - mein Mann hat beim Tod seines Vaters dessen Versicherungssatz übernehmen können.
Außerdem habe ich auf das alte Kennzeichen eine Ausnahmegenehmigung Umweltschutz für den Wagen ebatragt - was mache ich, falls ich die Genehmigung bekomme, den Wagen aber neu anmelden muß und dann eine neue Nummer habe?
Sorry, wenn ich hier Fragen stelle, die sicher auch Ämter beantworten könnten, aber mit zwei Schulkindern und einem Laden plötzlich alleine dazustehen, kostet schon Zeit genug, ich will mir unnötige Behördengänge möglichst ersparen.
zunächst mein Mitgefühl verbunden mit dem Wunsch, dass Ihr zumindest diese „alltäglichen“ Dinge schnell geordnet bekommt. Zum Versicherungsthema helfe ich gern.
Jetzt muß ich den Transporter als Halter übernehmen (habe
keinen Führerschein dafür) und frage mich, ob ich trotzdem
seinen Versicherungssatz von 40% übernehmen oder zumindest
einen geringeren als 125% raushandeln kann
„Transporter“ hört sich nach gewerblicher Nutzung an ?! Es ist die Frage, ob der Versicherungsvertrag über eine Firma oder die Privatperson abgeschlossen war.
Da Dein Ehemann den SFR seinerzeit vom Vater übernommen hat, gehe ich jetzt mal von einer Konstellation wie in einer privaten Kfz-Versicherung aus.
Es muss dann eine Rabatt-Übertragung durchgeführt werden (ein „erben“ gibt es so nicht, auch wenn das Fz selbst geerbt wird). Dazu gibt es ein Formular, welches auszufüllen ist. Außerdem ist der entsprechende Führerscheinbesitz erforderlich, woran es in diesem Fall wohl scheitern dürfte… gibt es andere Familienangehörige, die in Frage kämen?! Dann könnte man über eine dieser Personen eine SFR-Übernahme durchführen.
Möglicherweise gab es ohnehin weitere Fz-Nutzer, neben Deinem Ehemann… dann wäre auch das eine Möglichkeit.
Zu klären wäre aber dann jeweils, wer genau den Versicherungsvertrag abschließt. Man könnte das über die Firma machen, und eine private Person könnte den SFR „zur Verfügung stellen“.
vielen Dank für die Tips. Mit Firmen- oder anderen Familienangehörigen mit Führerschein wird es leider nichts, es sei denn, ich mache noch meinen Führerschein - hatte ich schon angefangen und alle Pflichtstunden gemacht, konnte dann leider wegen der Krankheit meines Mannes und der daraus resultiernden Mehrarbeit nicht weitermachen. Vielleicht schaffe ich es bis März.
Geht es ev., dass ich einfach erstmal die Versicherung bezahle und erst nach Führerscheinerwerb neualso auf meinem Namen versichere?? Wäre natürlich nicht ganz koscher, aber rausreden könnte ich mich notfalls da schon.
Gruß, Anne
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Geht es ev., dass ich einfach erstmal die Versicherung bezahle
und erst nach Führerscheinerwerb
… denn was der Versicherer nicht weiß… also könnte/würde der Vertrag erstmal weiterlaufen.
Ich sehe 2 Probleme: spätestens bei der gewünschten SFR-Übertragung würde auffallen, dass sehr viel Zeit vergangen ist seit dem Versterben. Und je nach Tarifbestimmungen könnte die Übertragung dann ausgeschlossen sein.
Aber noch viel wichtiger: was ist bei einem Schaden?! Ansprüche aus der Kaskoversicherung kann ausschlielich der Versicherungsnehmer geltend machen.
Von so etwas würde ich somit abraten. Tip: sprich den Versicherer an, schildere den Fall und frage nach der günstigsten Option.