hallo,
kann jemand nach einem autounfall darauf bestehen das der unfallschaden von der gegneichen versicherung per kostenvoranschlag abgerechnet wird oder kann die versicherung darauf bestehen das der schaden tatsächlich repariert wird - wie ist da die rechtslage -
als fiktives fallbeispiel:
jemand verursacht einen unfall mit blechschaden und hat eindeutig schuld ( z.b. ich ) der andere hat ein fahrzeug das er sowiso verschrotten will und viele vorschäden möchte aber noch ein wenig „abkassieren“
gruss und dank knut d9e