Versicherungsschaden

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo
Am Freitag ist ein Fachmann für leckortung zum Wasseerschaden (schacht unter der badewanne) gekommen und konnte kein schaden feststellen ,leider war ich zu dieser zeit nicht vor ort sondern nur der mieter und als ich (bin selbst installateurmeister) vor ort war hab ich mich darüber geärgert das der leckfachman nicht reingeriffen hat um den schaden festzustellen.
jetzt steht in dem bericht kein wasserschaden.
zum 1 dezember zieht der mieter i die wohnung der derzeit renoviert wird.
meine frage was tuhen wenn versicherung sich sturr stellt und behauptet es ist kein wasserschaden vorhanden weil fachmann vor ort nichts feststellen konnte ,wobei das nur unvermögen gewesen ist?
vielen dank schon im vorraus für Ihre antwort :smile:

Hallo,

worin besthet denn nun der Wasserschaden genau?

woraus und aus welchem Defekt ist das Wasser ausgetreten und welche Menge Wasser trat aus? welchen Schaden verursachte das ausgetretene Wasser?

der Schaden ist jedenfalls von Ihnen nachzuweisen, z.B. mit Fotos, defekten Installationsteilen, fordern Sie am besten nochmals einen Schadenreferenten der Versicherung an zu einem Termin, bei dem auch Sie anwesend sein können

lg Erich

hallo,
du musst nachweisen, dass ursache für den nässeschaden ein rohrbruch oder z.b. undichte verfugung der badewanne war. wenn du das kannst, dann muss die versicherung den entstandenen nässeschaden tragen.
also wenn leckortung nicht erfolgreich war wegen unvermögen, du aber das leck findest und auch dokumentieren kannst (mit fotos, leckstelle offen lassen), dann muss sich die versicherung der sache wieder annehmen.
hoffe das hat geholfen, gruß aus WI