Versicherungsschaden als Werbungskosten?

Hallo,
nehmen wir an, ein Kraftfahrer hat einen Schaden verursacht, natürlich während der Arbeitszeit, hat diesen nicht über den Arbeitgeber regulieren lassen, sondern selbst getragen.
Könnten diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Mit freundlichen Grüßen
HN

Hi !

Grundsätzlich können solche Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wegen der ungewöhnlichen Regelung wird es aber sicherlich erhöhten Erklärungsbedarf geben.

So wird bei solchen Konstellationen sicherlich zumindest die Frage zu beantworten sein, wieso nicht der Arbeitgeber oder eine Versicherung die Schadensregulierung übernommen hat.

Wenn die Antwort darauf einleuchten ist, dürfte einem Abzug nichts im Wege stehen.

BARUL76

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So wird bei solchen Konstellationen sicherlich zumindest die
Frage zu beantworten sein, wieso nicht der Arbeitgeber oder
eine Versicherung die Schadensregulierung übernommen hat.

Wenn die Antwort darauf einleuchten ist, dürfte einem Abzug
nichts im Wege stehen.

BARUL76

Hallo,

ganz herzlichen Dank für die Antwort (vielleicht erwischt „der Dussel“ ja einen verständnisvollen Finanzbeamten)
Gruß HN

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