Versicherungsschaden am PKW was nun tun?

Hallo, ich habe folgende Frage.
An meinem Auto ist durch einen dritten ein Schaden von 2200 Euro lt. Gutachten entstanden.
Der Wagen hat einen Zeitwert von 1500 Euro.

Nach einem Anruf bei der Versicherung teilte man mir mit, ich solle den Schaden reparieren lassen aber die defekten teile Verwahren.

Meine Absicht ist es allerdings den Wagen als Unfallwagen zu verkaufen und das Geld der versicherung für einen Neukauf zu nutzen.

Hat jemand eine Idee wie ich mich nun am besten Verhalte?

Oder bin ich zur Reparatur Verpflichtet?

Hallo,

also, erstmal übernehmen die doch keine 2200€ Schaden für einen PKW der nur noch einen Wert von 1500€ hat.
Dann ist das doch ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Sag denen einfach Du möchtest nach Gutachten abrechnen. Dann wird die MwSt abgezogen. Aber ich denke mal die ziehen auch den Restwert ab. Oder sind die 1500€ der Wert MIT Schaden? Dann ist es ja einfach. Die zahlen ohne MwSt und gut ist.

Gruß Martina

Hallo,
obwohl der Schaden höher ist als der Wert des Fahrzeuges wurde einer Reparatur zugestimmt?? Es ist ggf. eine Abrechnung lt. Gutachten möglich. Hier wird aber nur - entweder der Nettobetrag oder eben der Wiederbeschaffungswert erstattet. Evtl. wird noch ein Restwert (Aufkäufer) zum Abzug gebracht. Eine Pflicht zur Reparatur besteht allerdings nicht.