Hallo lieber Versicherungsexperte,
an unserem Haus das wir vermietet haben (privat und gewerblich) hat vor ein paar Monaten ein junger Mann (er wurde kurz darauf von der Polizei gefaßt) die Schaufensterscheibe des Reisebüros (unser Mieter) eingeschlagen.
Ich habe es unserer Versicherung gemeldet, wir haben alles reparieren lassen müssen (ca.4500 Euro) und die Staatsanwaltschaft schreibt uns das der Schaden vom Verursacher nicht beglichen wird, weil er noch schlimmeres angestellt hat. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Das allein hat mich schon ein bischen aus der Fassung gebracht…
Ich meinte dann, das unsere Versicherung fürs Haus uns den Schaden bezahlt. Heute bekomme ich eine Mail, dass unsere Versicherung nicht zuständig ist, sondern die „Inhaltsversicherung des Reisebüros“.
Stimmt das? Wenn ja, muß unser Mieter (Reisebüro) den Schaden seiner Versicherung melden obwohl ihm das Gebäude gar nicht gehört oder will sich unsere Vesicherung nur vor Zahlung drücken?
Was ist denn eine Inhaltsversicherung?
Vielen herzlichen Dank schon mal für Deine Hilfe!
Liebe Grüße
Conny