Versicherungsschaden am vermieteten Haus,wer zahlt

Hallo lieber Versicherungsexperte,

an unserem Haus das wir vermietet haben (privat und gewerblich) hat vor ein paar Monaten ein junger Mann (er wurde kurz darauf von der Polizei gefaßt) die Schaufensterscheibe des Reisebüros (unser Mieter) eingeschlagen.

Ich habe es unserer Versicherung gemeldet, wir haben alles reparieren lassen müssen (ca.4500 Euro) und die Staatsanwaltschaft schreibt uns das der Schaden vom Verursacher nicht beglichen wird, weil er noch schlimmeres angestellt hat. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Das allein hat mich schon ein bischen aus der Fassung gebracht…

Ich meinte dann, das unsere Versicherung fürs Haus uns den Schaden bezahlt. Heute bekomme ich eine Mail, dass unsere Versicherung nicht zuständig ist, sondern die „Inhaltsversicherung des Reisebüros“.

Stimmt das? Wenn ja, muß unser Mieter (Reisebüro) den Schaden seiner Versicherung melden obwohl ihm das Gebäude gar nicht gehört oder will sich unsere Vesicherung nur vor Zahlung drücken?
Was ist denn eine Inhaltsversicherung?

Vielen herzlichen Dank schon mal für Deine Hilfe!

Liebe Grüße
Conny

Hallo Conny,

die Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für Geschäfte…(Einbruch Diepstal Vandalismus Feuer Wasser etc. darin sollte auch die Fensterscheibe des Reisebüros eingeschlossen sein. Im Normalfall ist also die Versicherung des Reisebüros dafür zuständig.

Gruß
Der Ruhestandsplaner

Hallo Conny.

bitte rufen sie herrn gerd kekeisen unter der nummer
07345 239523 an

er ist fachmann arbeitet in eigener agentur fuer die lvm versicherung und ich kenne ihn von wer weiss was als serioesen und fachlich gut ausgestatteten berater

sie koennen ihren fall ihm genau schildern…und er wird
sicherlich behiflich sein

gruss

Eine Inhaltsversicherung ist quasi die Hausratsversicherung (Inventarversicherung)für Geschäfte.
Zum besseren Verständnis:
Wenn Sie eine Mietwohnung haben und jemand schlägt Ihnen das Fenster ein, dann ist das Ihr Schaden und nicht der Schaden des Vermieters.

Genauso verhält es sich wenn jemand Geschäftsräume gemietet hat.
Hoffentlich hat Ihr Mieter eine Glasversicherung in seiner Geschäftsversicherung…sonst bleibt er drauf sitzen.
Sie müssen sich an das Reisebüro (den Mieter) halten.

Hoffe die Infos nützen Ihnen so

PS:smiley:ie Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil bei dem anscheinend eh nichts zu holen ist.

Gruß
Werner

Hallo Conny,
die Inahaltsversicherung des Reisebüros ist quasi die Hausrat, diese wird wohl auch einen ED-Versuch decken.
über eine Glasbruchversicherung hättest Du aber auch Ersatz bekommen, diese kosten sind übriegens umlagefähig.Mfg Febud

Hallo Conny, das ist schon recht ärgerlich.
Es ist nun so, dass die neueren Versicherungsbedingungen etwa ab dem Jahr 20000 auch solche Gebäudeschäden beinhalten können.
Ich gehe davon aus, dass Deine Gebäudeversicherung das geprüft hat, und zu dem Schluss gekommen ist, dass mutwillige Beschädigung des Gebäudes dort nicht enthalten ist.
Es ist nun so, dass der Mieter der Räume also das Reisebüro dafür haftet, dass die Mietsache unbeschädigt bleibt.
Er hat die Möglichkeit hierfür eine Inhaltsversicherung abzuschließen.
Diese kann gegen Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser,Sturm Überschwemmung abgeschossen werden. Das Schaufenster ist nur dann versichert, wenn der Täter einen Einbruch verübt hat. Wenn er nur aus Langeweile das Fenster einschlug ist das kein Einbruch, sondern Vandalismus.
Die Scheiben sollten deshalb über eine Glasversicherung abgesichert werden.
Möglicherweise hat das Reisebüro das sogar gemacht.
Also bitte prüfe das mal.
Der Beitrag für eine Glasversicherung ist ca. 100 € pro Jahr.
Viele Grüße und viel Erfolg
Julius Jordan

Hallo,

in diesem Fall an den eigenen Versicherungvetreter oder Makler wenden der den Fall dann abklärt.

Irgendwo muss die Gebäude-Versicherung die Info haben, falls Sie auf Verdacht die Regulierung ablehnt dann wäre dass schon sehr link.

LG Mario

Ob die Versicherung des Mieters zahlt kann ich leider nicht beantworten. Eine Inhaltsversicherung versichert - wie der Name schon sagt - den Inhalt der Geschäftsräume. Ob Eure Gebäudeversicherung zuständig ist, hängt davon ab, ob der Schaden versichert ist. Mal bitte in den Versicherungsschein schauen. Wenn Vandalismusschäden mitversichert sind, dann sollte die Versicherung auch zahlen (nimmt dann wenn möglich beim Verursacher Regress). Anderenfalls leider nein.

Guten Abend liebe Conny,
da ich mit meinem Haus fast die gleiche n Vorausetzungen habe, hoffe, dass Ich Dir helfen kann. Ich bin zwar seit 19 Jahren Versicherungsmakler hatte allerdings dieses Schadensereignis so noch nicht. Ich hoffe Deine Versicherungsgesellschaft fängt nicht mit A an und endet mit llianz Eine Inhaltsversicherung ist wie es Der Name sagt für den Inhalt des Geschäftes zuständig (also, Papierkorb brennt und alles Geschäftsinventar verbrennt. Das ist Bei Dir nicht der Fall demzufolge würde Dieser Vertrag nicht zum tragen kommen. Deine Gebäudeversicherung würde und da gehe ich jetzt mal spontan aus auch nur bezahlen wenn der schaden Durch Brand oder Elementarschaden zerstöhrt wurden wäre.Wenn Du zusätzlich entweder eine Glasversicherung oder Euer Haus gegen Vandalismus(auch wieder als Zusatzoption versichert hättest bestünde eine Chance. Eurer zweites Problem ist , die haben den Übeltäter, nur der kann nicht zahlen, und wird auch nie die Ratte, so das Du warscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben wirst. Ich würde natürlich weiterhin die Versicherungsgesellschaft anschreiben und Regulierung beantragen (nicht bitten) bei Absage nächstes Anchschreiben an den Teamleiter der Schadensabteilung und so weiter (Cheffe vom Teamleiter) und un Alternativen fragen Vieleicht auch bezüglich der Haftpflichtversicherung des Verursachers. Über Staatsanwaltschaft muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers bekanntgegeben werden. Als Strohalm wäre noch der Weiße Ring ins Spiel zu bringen , welcher Bürger ünterstützt die auf Grund solcher Konstelationen auf dem Schaden sitzen geblieben sind. Wenn nix hilft, würde ich gegenüber diesem Menschen meinen Titel erwirken. wass den Hintergund hat, solange der Schaden nicht ausgeglichen ist hat er nichteinmal die Chance sich nen Kugelschreiber zu finanzieren. Und das tut wirklich weh!!!

Viel Glück,

Wir helfen weiter !
Versicherungen- & Finanzservice
Versicherungsmaklerbüro
Andreas Schöbel
Versicherungsfachmann BDV
Büro:
Vor dem Holze 13
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Registriert bei: IHK Erfurt
IHK,Rg.Nr. : D-WVD3-KQNGM-47

Hallo Conny,
habe gerade die Anfrage gelesen und muss zur Antwort etwas ausholen.
Ich gehe davon aus, dass das Versicherungsobjekt (Haus= standardisiert gegen Feuer/Leitungswasser/Sturm-Hagel und/oder ggf. Elementarschäden versichert ist. Wie man sieht taucht der Begriff Vandalismus oder Glasbruch nicht dabei auf. Des wegen zahlt, auch weil die Versicherung sich zumeist mit einer Klausel"…wenn der Versicherungsnehmer dieses Risikoseparat versichern kann." oftmals absichert (im Kleingedruckten), nicht darüber es sei denn eines der o.g. Ereignisse war Ursache für den Glasbruch.Man kann einerseits als Vermieter diese Risiken zusätzlich, wie auch Mietausfall, versichern (gegen Mehrprämie, also GELD).
Zum zweiten Teil: Eine Inhaltsversicherung ist so etwas wie eine Hausrat für den Gewerbekunden. Auch dort gelten zumeist o.g. Risiken als Grundlage. Hinzukommen Raub (Androhung von Gewalt dringend zur Zahlung der Versicherung nötig) sowie Einbruch ABER auch der entstandene Schaden nach dem Raub oder versuchten Raub und dazu auch der Vandalismus nach Raub/Einbruch (z.B. wenn der Täter nichts gefunden hat und sich darüber ärgert…). D.h. aber auch, dass der MIeter eigentlich verpflichtet werden müsste sich gegen separaten Glasbruch zu versichern (siehe Klausel oben). Die meisten Versicherungen biten ihren Gewerbekunden, gerade bei grossen Schaufensterflächen, diesen Schutz an. Man kann aber auch als Vermieter den Raub/Eunbruch (-versuch) an Mehrparteienhäusern mitversichern.
Sollten keine der eben aufgeführten Konstellationen vorhanden, sein bleibt nur die privatrechtliche Haftung (Urteil gegen den Täter und Vollstreckung - Straftaten fallen auch nicht in eine Privatinsolvenzmasse, damit vorerst 30 Jahre und dann ggf. weiter) gegen den Täter und sie bleiben erstmal auf den Kosten sitzen.
Für eine gänzlich vollständige Beantwortung braucht man die ihrigen Versicherungsverträge, die des Mieters sowie den genauen Tathergang incl. Motiv, wie sie oben erkennen können.
Hoffe ihnen ein klein wenig geholfen zu haben ubd stehe für weitere Fragen zur Verfügung.
Gruss House

Hallo Conny,
das war eine dumme Antwort der Versicherungsesellschaft. Das Fenster gehört zum Gebäude und kann somit nur über die Gebäudeversicherung in der die Glasversicherung separat mit eingeschlossen werden muss, versichert werden. Die Glasversicherung ist nicht automatisch mit in der Gebäudevers. versichert-die muß extra mit beantragt werden. Manche (wenige) Gesellschaften bieten für eine anspruchsvolle Prämie auch eine separate Glasversicherung an. Diese sind vom Eigentümer des Gebäudes zu versichern und können auf Mieter umelegt werden.
Die Inhaltsversicherung versichert nur den Inhalt wie der Name sagt, z.B. Büromöbel, Computer etc. deswegen ist es Schwachsinn, auf die Inhaltsversicherung zu verweisen, weil man nicht so deutlich sagen will: „wir zahlen nicht“-habt Ihr mal mit Euren Makler gesprochen, der für Euch den Schaden doch bearbeitet?
Was sagt der?
Gruss WB

hallo conny,

  1. wer etwas beschädigt muss zahlen. wenn der täter nachweislich, polizei festgestellt hat, dass er den schaden verursacht hat muss er zahlen. wenn ihr wisst wer es ist könnt ihr anwaltlich gegen ihn vorgehen und einen titel erwirken. (evtl. ausnahme: er ist/war nicht zurechnungsfähig)

zur eurer versicherung:
Wenn ihr in eurer Gebäude-versicherung den einschluß des glasbruchrisikos nicht habt ist die aussage erstmal richtig. die gebäude-glas-versicherung ist erstens sehr teuer und zweites hat in der regel jeder bewohner (egal ob privatpersonen oder mieter) eine Inhaltsversicherung (privat=hausrat, gewerblich=inhaltversicherung). jetzt muss der mieter (hier reisebüro) eine inhaltsversicherung haben die neben dem klassischen risiko feuer, einbruchdiebstahl und leitungswasser auch das glasbruchrisiko beinhaltet. ihr könntet zukünftig eurerm mieter mietvertraglich vielleicht dazu verpflichten (ihr schließt selbst ab und legt es um…)
wenn jetzt jedoch der täter evtl. sogar etwas stehlen wollte hinter der scheibe so handelt es sich um eine einbruchdiebstahl bzw. versuchten einbruch-diebstahl und dann sollte die inhaltsversicherung des reisebüros auf alle fälle greifen. (achtung: auch hier kann - muss aber nicht - es ausnahmen geben wegen höchstgrenzen und scheibengröße.
sprecht mit eurem mieter dem reisebüro wie er versichert ist.

habe ich es einigermaßen verständlich erklärt? hoffe doch wenn nicht nochmal fragen.

Hallo,

es ist wie bei einer Mietwohnung,wenn in dieser das Fenster zu Bruch geht,muss der Mieter zahlen.
Bei einem Gewerbeobjekt kann der Mieter eine Inhaltsversicherung mit Glasversicherung (ähnlich einer Hausratversicherung mit Glasversicherung) abschliessen). Nur selten haben Gebäudeversicherungen eine inkludierte Glasversicherung.Also haftet das Reisebüro.
VG

Hallo,
also zunächst ist eine Inhaltsversicherung bei Gewerbebetrieben das, was bei privaten eine Hausratversicherung ist.
Der geschilderte Schaden jedoch ist auch dadurch nicht abgedeckt. Es bedarf in jedem Falle einer Glasversicherung, wobei es egal ist, ob über den Betrieb oder über den Gebäudeeigentümer versichert wird. Üblicherweise klärt man so Sachen im Mietvertrag, dort stehen evtl. die Verantwortlichkeiten, wie hier korrekt zu verfahren ist. Man kann auch einen Nachtrag zum Mietvertrag machen.
Alles Gute.

Servus Conny,

deine Versicherung ist dafür nicht zuständig. Du hast es gewerblich vermietet, sowie ist jetzt dem Mieter seine Versicherung zuständig, falls er eine hat. Den Schaden vorab bezahlt und deswegen keine Rücksprache mit deiner Versicherung halten zwecks Schaden, ist mehr als fährlässig.

Die Inhaltsversicherung für Gewerbebetriebe = Ist vergleichbar mit der Hausratversicherung für den Privatmann. Die versicherten Risiken sind daher auch nahezu identisch, denn neben den aus der Hausratversicherung bekannten Risiken Einbruchdiebstahlversicherung , Elektronikversicherung, Feuerversicherung, Fensterscheiben, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung ergänzen lediglich die Montageversicherung und die technischen Versicherungen das Versicherungsangebot. Der Begriff Inhaltsversicherung hat sich als Hauptbegriff für diese Versicherung durchgesetzt, obwohl auch mit den Begriffen Geschäftsinhaltsversicherung, Sach-Inhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung, Firmen-Inhaltsversicherung und Gewerbeinhaltsversicherung ein identischer Versicherungsrahmen gemeint ist.

MfG

Gnagflow

Hallo Conny,

als Hauseigentümer kann Du auch das Glasbruchrisiko , als Zusatzversicherung abschließen. Allerdings nur dann, wenn wenn ein " Risikobranche " damit abgedeckt ist. So hat ein Wohnhaus , ein anderes Risiko im Glasbruch , als ein Geschäftshaus mit Schaufenstern, wo z.B. ein Juwelier, eingemietet hat.
So sollte der Hauseigentümer bei Vermieteung darauf achten, dass der Mieter eine Glasbruchversicherung für sein Geschäftsrisiko abschliesst. Dies kann der in seiner Geschäftsinhaltsversicherung einschliessen.
MfG
r.-a.

Bei Gewerbe muss nach meiner Kenntnis der Gewerbetreibende die Versicherung abschließen. Eine Inhaltsversicherung ist sowas wie die Hausratversicherung, aber eben für Gewerbe. In dieser Versicherung kann dann die Glasversicherung mit vereinbart werden. Die Versicherung vom Reisebüro müsste also zahlen.
Was das Verfahren angeht, habe ich in der Fam. einen ähnlichen Fall. Wenn der Staatsanwald nicht mehr ermittelt, kann mann nur über Privatklage was erreichen.