während der Bauphase wurde durch den Bauleiter ein Kaffee auf dem Fensterbrett abgestellt. Durch einen Windstoß wurde das Fenster zugeschlagen und der Kaffee floß an die Hauswand. Welche Versicherung trägt diesen Schaden ? Die Betriebshaftpflicht des Baunuternehmers oder die Bauleistungsversicherung des Bauherrn??
Die Betriebshaftpflicht des BAuleiters haftet, wenn dieser fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht hat. Das kann ich in diesem Fall nicht unbedingt erkennen.
Welcher Schaden ist denn entstanden? Kaffeeflecken auf einer Hauswand?
ich persönlich halte dies für höhere Gewalt, da kann keiner was dafür. Ich kann mir durchaus vorstellen das ein Becher Kaffee, je nachdem wie voll er ist einen Fleck hinterlässt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich diesen mit etwas Einsatz von Wasser etc. nicht beseitigt bekomme. Kaffe ist ein Produkt aus Wasser und selbst bei einer 30°C - Wäsche geht dies aus der Kleidung, somit sollte es von Wänden an einem Haus auch ohne Rückstände zu entfernen sein.
für den angerichteten Schaden haftet der Bauleiter bzw sein Dienstherr. Ob eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder nicht, ist für Ersatzpflicht unerheblich. Normalerweise sind solche Schäden dort mitversichert. Natürlich ist auch die Bauleistungsversicherung zuständig. Dort ist allerdings meistens eine Selbstbeteiligung von 250 Euro vereinbart, die gegen Beitragszuschlag auch abgegolten werden kann.
Wenn die Bauleistungsvers. zahlt, wird sie Regress beim Schadenverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung nehmen. Insbesondere wegen der SB würde ich den Schaden beim Verursacher geltend machen.
Hoddel
sicher weiß ich es nicht, aber ich denke es müssten beide versicherungen zahlen, es kann sein daß sich die eine auf subsidiarität bezieht, also dass eine andere versicherung zuerst haftbar zu machen ist und dann erst die andere vers. eintreten würde. Ich denke daß die Bauleistung sich das Geld evtl. von der Haftpflicht wieder holen würde, also viell. geschickterweise erst über die Haftpflicht probieren…
Hallo, Haftpflichschäden die durch Wind oder änliches sind meines Wissen nicht versichert. Aber bei einen anderen Schadenshergang wäre ein Versicherer in der Leistungspflich!!!
MfG firefox
Hallo!
Schäden die durch die Baufirma bzw. deren Mitarbeiter
verursacht werden sind Gegenstand der Betriebsversicherung.
Danke für die ANtworten,
die Bauleistungsversicherung sagt die tragen den Schaden nicht, die Betriebshaftpflicht des bauunternehmens sagt das muß über die Bauleistungsvers. gehen. Na klasse, was passiert denn in so einem Fall ? gibts da eine Schiedstelle ??
Die Frage ob es in Deutschland eine Schiedsstelle gibt, kann ich nicht beantworten.
Ich würde mir aber die Begründung der Ablehung von beiden Versicherungen schriftlich geben lassen. Dann kann man immer noch entscheiden ob der Weg zum Anwalt sinnvoll ist.