Versicherungsschaden einer Sonnenliege

Liebe Experten/innen,

folgendes Problem ist aufgetreten. Ein Bekannter von mir hat ein Sonnenstudio, in dem die Plexiglasscheibe einer Liege beschädigt wurde.

Da das Gerät über 8 Jahre alt ist, die durchnschnittliche Nutzungsdauer angeblich lediglich zwischen 6 und 8 Jahren liegt, ermittelten die „Sachverständigen nur noch ein [sic!] Restwert von 500,00 EUR“, heißt es im Schreiben der Versicherung. Dabei berief man sich auf das BGB, § 249.

Mit anderen Worten, der Schadensfall wurde als wirtschaftlicher Totalschaden taxiert. Nun ist es dergestalt, daß schon die Scheibe über 1.000 EUR kostet. Hinzu kommt der Einbau, der mit einigen huntert EUR zu Buche schlägt.

Daß Vergleiche hinken, ist eine Binsenweisheit. Zwar wird man auf dem Schrottplatz eine mehr oder weniger neuwertige Motorhaube bekommen, aber um eine Neuanschaffung der Plexiglasscheibe kommt mein Bekannter nicht herum. Trotz Versicherungsschutz dürfte er um die 1.000 EUR Miese machen.

Ich finde das eine Frechheit ohnegleichen!

Vielleicht hat jemand von euch eine Idee, wie man der Versicherung ein wenig auf die Finger klopfen kann - natürlich im übertragenen Sinne zu verstehen, :wink:))

LG und frohe Ostern wünscht

Martin

Hallo,
ich würde denen sagen, da das nur ein Austausch also nur ein Reparaturschaden, ist der volle Schaden als Zeitwertschaden anzusehen, daher kein Neuwert abziehbar

und mit Anwalt drohen…

zumindest den Einbau muss die Vers. auf jeden Fall bezahlen, da das lediglich zur Reparatur gehört.

Hoffe, das ist wirklich so passiert, wie du gesagt hast…

frohe Ostern

PS

also mind. einbau (lohn) 100 % + von mir aus abzug neuwert für material, aber versuchs erstmal so wie unten beschrieben…

Hallo,
ich würde denen sagen, da das nur ein Austausch also nur ein Reparaturschaden, ist der volle Schaden als Zeitwertschaden anzusehen, daher kein Neuwert abziehbar

und mit Anwalt drohen…

zumindest den Einbau muss die Vers. auf jeden Fall bezahlen, da das lediglich zur Reparatur gehört.

Hoffe, das ist wirklich so passiert, wie du gesagt hast…

frohe Ostern

Hallo Martin,

wenn es richtig sit, dass die gwöhnliche bzw. durchschnittliche Nutzungsdauer einer solchen Liege 8 Jahre beträgt, dann wir die Versicherung wohl im Recht sein - natürlich ist immer nur der Zeitwert zu ersetzen

ob das tatsächlich zutrifft, bitte sich bei 2 unabhängigen Händlern erkundigen - genaue Typenangabe erforderlich, da die Nuzungsdauer auch von der Qualität des Produktes abhängt

lg Erich