Bei einem sehr starkem Gewitter ist das Wasser so hoch angestiegen, dass das Regenwasser in meine Küche stand und der Kork Boden beschädigt wurde. (Elemetarversicherung)
Der Schaden wurde von meiner Versicherung anerkannt und die Versicherung möchte, dass ich nach Abschluss der Reparaturarbeiten die Rechnung an die Versicherung zur Regulierung einreiche.
Ich möchte diese Arbeiten aber selber ausführen!
Ich die Versicherung verpflichtet mir die anerkannte Summe,(liegt mir von der Versicherung schriftlich vor) zu überweisen? Oder muss ich die Rechnunge einreichen?
Danke
Warum fragst du das einen Bausachverständigen und rufst nicht einfach deinen Versicherungsvertreter an und fragst ihn, wie seine Gesellschaft diesen Fall handhabt? **kopfschüttel**
Sehr geehrter Anfrager,
bitte wenden Sie sich in dieser Sache über wer-weiß-was an einen freiberuflichen Versicherungsmakler oder Rechtsanwalt. Gleichwohl kann ich den Anspruch der Versicherung nicht ausschließen.Außerdem könnten Sie doch Ihrer Versicherung Ihre Wünsche mitteilen und dennoch einen Anspruch Ihres eigenen Lohnaufwandes, sowie des Materials verhandeln. Dann ist Ihnen geholfen und für die Versicherung ist Ihr Anliegen ein Anreiz.
MfG.
Du hast nur Anspruch auf den Neuwert, wenn repariert wurde. Bitte deine Versicherung den Schaden abzurechnen. Sie wird dann in der Regel erst den Netto-Zeitwert abrechnen. Danach machst du Fotos vom reparierten Zustand als Nachweis der Wiederherstellung. Dann bekommst du den Neuwert.
Gruß
Da kann Ich leider nicht weiterhelfen. Versuche es bitte bei einem Versicherungs-Experten!
Die Versicherung ist verpflichtet, nach grundsätzl. Anerkenntnis die eingehenden Schadenbedingten Rechungen zu bezahlen.
Du kannst dir als Geschädigter jedoch nicht selbst eine Rechnung ausstellen.
Deswegen sprichst du sinnigerweise statt mit Unbekannten im www mit den Damen und Herren deiner Versicherung. Die werden dir sagen, bis zu welcher Höhe Std.-Lohn sie selbst ausgeführte Arbeiten erstatten. Wenn dieser Satz nicht deinen Vorstellungen entsprechen sollte, kannst du dann erstens den Rechtsweg beschreiten oder zweitens die Arbeiten an eine Profi-Firma beauftragen, so wie deine Vers. es bereits akzeptiert hat.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Bei einem sehr starkem Gewitter ist das Wasser so hoch
angestiegen, dass das Regenwasser in meine Küche stand und
der Kork Boden beschädigt wurde. (Elemetarversicherung)
Der Schaden wurde von meiner Versicherung anerkannt und die
Versicherung möchte, dass ich nach Abschluss der
Reparaturarbeiten die Rechnung an die Versicherung zur
Regulierung einreiche.
Ich möchte diese Arbeiten aber selber ausführen!
Das geht in aller Regel, sollte aber mit der Versicherung abgesprochen werden.
Ich die Versicherung verpflichtet mir die anerkannte
Summe,(liegt mir von der Versicherung schriftlich vor) zu
überweisen? Oder muss ich die Rechnunge einreichen?
Üblicherweise müssen Kosten nachgewiesen werden, manchmal wird auch aufgrund eines Kostenvoranschlages erstattet.
Bei Eigenarbeiten wird das Material erstattet und ein Stundenlohn, der aber geringer ist als bei einer Firma.
Es gilt wie immer in diesem Forum: Telefonhörer in die Hand nehmen und einfach mal nachfragen…
Gruß Dirk