Wir haben beim Auszug aus unserer ehemaligen Wohnung die Wände streichen müssen - wie eben üblich heutzutage in Mietverträgen.
Allerdings sind die Wände nach dem Auftragen der Farbe nicht schön weiß geworden, sondern haben gelbliche bis hellbraune Flecken bekommen.
Unser Ex-Vermieter will uns die Wohnung so (natürlich) nicht abnehmen, er ist ja auch im Besitz unserer Kaution.
Kann ich den Schaden und dessen Beseitigung (dann wahrscheinlich durch eine Malerfirma) über meine Privathaftpflicht (DEVK) regulieren lassen?
Gruß
Ralf