Versicherungsschaden für Privathaftpflicht?

Wir haben beim Auszug aus unserer ehemaligen Wohnung die Wände streichen müssen - wie eben üblich heutzutage in Mietverträgen.

Allerdings sind die Wände nach dem Auftragen der Farbe nicht schön weiß geworden, sondern haben gelbliche bis hellbraune Flecken bekommen.

Unser Ex-Vermieter will uns die Wohnung so (natürlich) nicht abnehmen, er ist ja auch im Besitz unserer Kaution.

Kann ich den Schaden und dessen Beseitigung (dann wahrscheinlich durch eine Malerfirma) über meine Privathaftpflicht (DEVK) regulieren lassen?

Gruß
Ralf

Hallo!

Wir haben beim Auszug aus unserer
ehemaligen Wohnung die Wände streichen
müssen - wie eben üblich heutzutage in
Mietverträgen.

Allerdings sind die Wände nach dem
Auftragen der Farbe nicht schön weiß
geworden, sondern haben gelbliche bis
hellbraune Flecken bekommen.

Unser Ex-Vermieter will uns die Wohnung
so (natürlich) nicht abnehmen, er ist ja
auch im Besitz unserer Kaution.

Kann ich den Schaden und dessen
Beseitigung (dann wahrscheinlich durch
eine Malerfirma) über meine
Privathaftpflicht (DEVK) regulieren
lassen?

Sofern hier Mietsachschäden mitversichert sind, ist es einen Versuch wert.

Gruß
Ralf

Viele Grüße
Heinz

Hoffentlich nicht!
Sorry,

aber könnte es an der Qualität der verwendeten Farbe liegen? Billige Wandfarben decken eben schlechter als teure - nach meiner Erfahrung!

Oder liegt es einfach an der Qualifikation der „Malermeister“, die möglichst schnell aus der alten Behausung heraus wollen? Man könnte ja auch zweimal streichen…

Ich bin auch Mieter und habe seit 1990 berufsbedingt dreimal eine neue Wohnung bezogen. „Fachgerechte“ Renovierungsarbeiten gehören beim Auszug dazu, und ich finde das in Ordnung, weil ich selbst auch nicht in ein Rattenloch einziehen möchte!

Wenn ich höre, daß jemand seine eigenen schlampigen Renovierungsarbeiten auf die Haftpflichtversicherung abwälzen möchte, krieg ich `nen Riesenhals, weil ich das auch noch mitbezahle!

Meine Meinung.
Andreas

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Moin Heinz

Hallo!

Wir haben beim Auszug aus unserer
ehemaligen Wohnung die Wände streichen
müssen - wie eben üblich heutzutage in
Mietverträgen.

Allerdings sind die Wände nach dem
Auftragen der Farbe nicht schön weiß
geworden, sondern haben gelbliche bis
hellbraune Flecken bekommen.

Sofern hier Mietsachschäden mitversichert
sind, ist es einen Versuch wert.

wir beide kabbeln uns ja gerne und mir machts auch Spass, aber jetzt erklär mir mal wo hier der Mietdsachschaden liegt??
Der Mieter kauft billige Farbe, ist zu faul zweimal zu streichen und wills jetzt die Versicherung zahlen lassen?
Bernd

Hallo Bernd!

Sofern hier Mietsachschäden mitversichert
sind, ist es einen Versuch wert.

wir beide kabbeln uns ja gerne und mir
machts auch Spass, aber jetzt erklär mir
mal wo hier der Mietdsachschaden liegt??

Zugegeben: sehr schwer darzustellen.

Der Mieter kauft billige Farbe, ist zu
faul zweimal zu streichen und wills jetzt
die Versicherung zahlen lassen?

Das kann ja sein - aber aus der Ferne läßt sich dies nicht beurteilen. Ich gehe ja
mal davon aus, daß es stimmt, was „der Kunde sagt“ - die Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherungen müssen da einen
anderen Standpunkt vertreten…

Bernd

Viele Grüße
Heinz

Hallo Ralf,

ich ahbe schon in vielen „Renovierungsstreitereien“ geschlichtet; eines ist klar, wenn die Wohnung „jahrelang“ nicht renoviert wurde, ist mit einer "billigen"Farbe und einmal „rüberpinseln“ nichts getan.
Bei starken Rauchern setzt sich zudem Nikotin auf der Tapete ab, was dann die „großen, häßlichen Flecken“ unter der Farbe als Ergebnis erscheinen lassen; auch Küchendünste und Küchenfette sind ein „Zerstörer“.
Falls im Mietvertrag „fachliche Renovierung“ vereinbart wurde, hätte der „Fachmann“ erkannt, dass evtl. neu tapeziert und dann gestrichen hätte werden müssen;

zudem sind fehlerhafte oder unvollständige Renovierung doch keine Schaden für die Haftpflichtversicherung, es sei denn, Sie hätten Materialien gekauft und verwendet, welche ungegeignet gewesen wären, dass müßten Sie die Firma „verklagen“;
MfG
peter

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