Hallo,
in 99,99% der Privathaftpflichtversicherungspolicen (was ein Wort) sind gemietete und geliehene Gegenstände ausgeschlossen.
Viele Grüße
Marc
Hallo,
in 99,99% der Privathaftpflichtversicherungspolicen (was ein Wort) sind gemietete und geliehene Gegenstände ausgeschlossen.
Viele Grüße
Marc
Hallo,
leider kann ich Ihnen hier keine große Hoffnung machen.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung ist Miete, Leihe, Pacht grundsätzlich nicht mitversichert.
Ich befürchte, der Versicherer wird hier die Deckung des Schadens entsprechend ablehnen.
Viele Grüße
Nancy
Hallo Hartmann-R,
geliehene Sachen sind in der Haftpflichtversicherunge normalerweise nicht mitversichert. Es gibt aber Versicherungen, die zusätzliche Klauseln anbieten und auch geliehene Sachen mitversichern. Schau mal in deinem Versicherungsschein nach, was dort vereinbart ist. Viele Grüße, Barbara
Hallo auch!
Natürlich kannst Du diesen Schaden der privaten Haftpflichtversicherung melden. Grundsätzlich ist ein solcher Schaden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da als Faustformel gilt: Miete, Leihe, Pacht sind ausgeschlossen.
Moderne Bedingungswerke haben diesen Passus jedoch abbedungen, so dass dieser Teil wieder zumindest mit geringen Versicherungssummern als versichert gelten. Wie das bei Dir ist, weiss ich nicht.
In Deinem konkreten Fall ist zudem zu prüfen, ob durch die Reparatur der Reparaturbetrieb nicht seine Haftpflichtversicherung ansprechen muss, da Du den Auftrag an einen Dritten weitergegeben hast, dieser den Auftrag aber offenbar nicht richtig ausgeführt hat. An dieser Stelle also nochmal an den Reparaturbetrieb wenden und um Nachbesserung bitten.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Gruß
Chris
Hallo,
leider wird es hier zu keiner Versicherungsleistung kommen können
erstens sind Schäden an entliehenen Sachen ausgeschlossen, aber auch Schäden durch die unmittelbare Bearbeitung
sorry
mlg Erich