Versicherungsschaden? Ja oder Nein ?

Hallo,
ich habe mir das Notebook von meinem Schwiegersohn geliehen! Leider ist mir dabei ein Missgeschick passiert und das Display ist gebrochen! Damit er es nicht merkt habe ich schnell ein neues besorgt und es eingebaut!
Leider muss dabei irgend etwas schief gegangen sein und der Läppi funktioniert jetzt gar nicht mehr!

Kann ich das meiner Haftpflicht versicherung melden?

Bitte dringend um Hilfe!

Ganz ehrlich, Brillen, Handys, Digitalkameras und Laptops reissen keinen Schadensachbearbeitr mehr vom Stuhl, denn die Möglichkeit etwas neues bei der Schadenhergangsschilderung zu lesen sind nur noch minimal begrenzt. Man glaubt garnicht, was einigen Zeitgenossen so einfällt. Zur Sache, geliehene Sachen sind in aller Regel nicht mitversichert (es gibt aber Ausnahmen). Weiterhin, Sache, die man bearbeitet (umbaut) sind ebenfalls ausgeschlossen. Dann, wenn ein Schaden entstanden ist, muss der Versicherer feststellen können, wie dieser entstanden ist. Durch eigensinnigen Eingriff in die Sache ist das dann nicht mehr möglich …

Na Super!
Also heist das ich muss den Schaden selbst bezahlen bzw einen neuen Läppi kaufen. Ich hab das Teil nicht mal benutzt! Habe ihn aufgestellt (nicht mal angeschaltet) und habe dummerweise meinen USB Stick drauf liegen lassen und musste kurz weg. Meine Frau die gerade saubermachte hat ihn dann zugeklappt! Knack, Display hinüber! Also neues gekauft (war nicht grade billig) rein damit und nix geht mehr!

Wollte nur vorher abklären ob es überhaupt sinn macht den Fall zu melden! Wenn nicht muss ich wohl ein neues Kaufen!

Leider ist die Frage nicht so einfach zu beantworten, weil Haftpflichtversicherungen Schäden an geliehenen Sachen wie Eigenschäden betrachten und diese deshalb nicht mitversichert sind.
Neuere Versicherungsbedingungen bieten hier einen gewissen Schutz.
Also ohne Details kann ich nicht mehr sagen.
Viele Grüße
Jürgen

Auch hallo und guten Tag Anonymus,

es ist immer wieder erfrischend lustig, wenn man anonyme und im Ton sehr unhöfliche Anfragen erhält, die Beantwortung dieser Anfragen macht auch noch besonderen Spaß, wenn zudem dann nie eine Reaktion auf die Beantwortung erfolgt.
Es fehlt nur noch eine Fristsetzung zur Beantwortung der Frage.

Aber nun zu Ihrer Anfrage:

Melden kann man jeden Schaden, egal ob Haftpflicht oder Hausrat.
Nur zahlen wird sie unter keinen Umständen bei dem Schadensablauf!

In den Bedingungen der Haftpflichtversicherung heißt es: „vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sind unter anderem geliehene, gemietete und gepachtete Sachen“. Punkt.
Insofern, einfach Pech gehabt, selbst zahlen oder einen neuen Schwiegersohn suchen, letzteres ist billiger als ein neuer Laptop!

Schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

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Heydeck & Partner

  • Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [email protected]
    www.versicherungen-check-24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

Guten Morgen Herr Hartmann,

Miete und Leihe in der PHV ist ein Thema für sich!

Ich würde es der Versicherung genau so schildern, wie Sie es beschrieben haben. Den Vermittler - hoffentlich Makler - mit ins Boot nehmen - und hoffen und bangen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, sondern beharren Sie entweder auf Zahlung oder eine verständliche Abfuhr - möglichst mit Benennung eines neusten Urteils!

toi toi toi
pe

Hallo,

das kommt auf deinen Tarif an! Wenn Du gemietete Sachen eingeschlossen hast, was zu prüfen wäre, dann ja!

Gruß Jochen

Hallo!
Ich gebe Ihnen die kürzest-, präzisestmögliche Antwort!
Sie lautet: JAIN!
Präzisiert: Wenn Sie bei der richtigen Versicherung den richtigen Tarif abgeschlossen hätten, WÄRE es versichert!
Da 95% der Deutschen aber lt. Hamburger Abendblatt falsch versichert sind, würde meine Antwort auf Verdacht eher lauten: NEIN!
Bei Versicherungen sollte man jemanden fragen, der sich damit auskennt. Man besorgt sich anläßlich einer anstehenden Herz-OP ja auch kein Skalpell und versucht es selbst!

Vielen Dank für Ihre NAchricht!
Ich weis zwar nicht wie Sie darauf kommen das ich Anonym gefragt habe und meine Anfrage ist kurz und Präzise! Im Ton habe ich mich auch nicht vergriffen! Trotzdem Danke

Vielen Dank!
Habe meinem Versicherungs Menschen bereits angeschrieben!
Mal sehen was kommt!
Ich hoffe das ich wenigstens einen zuschuss bekomme!
Können Sie mir vielleicht noch das neuste Urteil nennen! Vielleicht kann ich das verwenden!

Vielen Dank nochmal!

Vielen Dank für Nachricht.
Ich habe eben eine Mail an meinen Versicherungsvertreter geschickt!
Mal sehen ob ich den Richtige Tarif habe und er mich richtig beraten hat!
Ich halte SIe gerne auf dem laufenden!

Gruß
R.Hartmann

Bitte, Bitte

das neuste Urteil hätte ich Ihnen genannt, wenn ich es wüsste!
Es gibt Datenbanken, über die Rechtsanwälte verfügen, je Anfrage lagen die Kosten anno tuc bei 150 DM

:wink:

Lassen Sie die Versicherungsgesellschaft doch erst mal kommen! Dann könne Sie immer noch mit dem Obmann drohen - einfach mal googeln unter Obmann!

:wink:
pe sturm

Vielen Dank für Antwort!

Dann werd ich mal hoffen das ich das richtige gewählt habe!
Ich habe gerade eine Mail an meinen Versicherungsvertreter geschickt!

Gerne halte ich Sie auf dem laufenden wie die Sache ausgeht!

Gruß
R.Hartmann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank! Dann werd ich mal Googeln!
Gruß
Robert

Habe meinen Versicherungsvertreter angeschrieben!
Hoffentlich habe ich den richtigen Tarif und er mich richtig beraten!

Gruß
R.Hartmann

wenn Sie einen guten Versicherer haben, dann sind Schäden an gemieteten, geliehenen Sachen mitversichert. Also fragen Sie bitte Ihren PHV-Versicherer.
mfG
Dr. Schamberger

wenn Sie einen guten Versicherer haben, dann sind Schäden an
gemieteten, geliehenen Sachen mitversichert. Also fragen Sie
bitte Ihren PHV-Versicherer.
mfG
Dr. Schamberger

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Habe eben eine Mail an meinen Versicherungvertreter geschrieben und ihm die Sache geschildert!

Nun heißt es hoffen und warten!

Gruß
R.Hartmann

Hallo,

sollten Sie nicht eine sehr moderne und gute Haftpflichtversicherung haben, so sehe ich leider keine Chance.

Warum? In eine Privathaftpflicht regelmäßig ausgeschlossen sind Schäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen. Lediglich einige sehr gute Anbieter haben in diesem Bereich eine Deckung aber selbst hier ist dies auf 5.000 - 10.000 € begrenzt und mit einem Selbstbehalt von meist 150 € belegt. Für Ihren Fall wäre das zwar u. U. dennoch eine Hilfe aber nur, wenn so etwas in Ihrem Tarif enthalten ist.

Erfahrungsgemäß gehe ich davon aus, dass Sie diesen Einschluss nicht haben, insofern ist leider keine Leistung zu erwarten.

Dennoch beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Vielen Dank!
Ich habe meinem Versicherungsvertreter eine Mail mit dem Fall geschrieben! Jetzt heist es hoffen und warten!
So wie ich es bei Ihnen lese gehe ich aber nun davon aus das ich den Schaden selber zahlen muss!

Gruß
R.Hartmann

Immer wieder gerne.

Auch wenn Vertreter natürlich nur das anbieten kann, was seine Versicherung für Produkte im Sortiment hat:
Fragen Sie doch einfach mal, ob es nicht eine Tarifvariante in der Haftpflichtversicherung gibt, die solche Schäden mit abdeckt.

Die von mir erwähnten anbieter sind mit solchen Zusatzabsicherung für einen Single ab rund 70 € im Jahr zu haben.

Gruß nochmal.

Alexander Haid
Versicherungsmakler