Versicherungsschaden: nur 50% Schadensregulierung

TaKk!

Ich habe einen Haftpflichschaden verursacht, bei dem ich m.W. nicht schuld bin. Die Versicherung schrieb mir folgendes:

Sehr geehrter blabla…
anbei erhalten sie einen Verrechnungsscheck ueber 500DM. Wir sehen ein ueberwiegendes Verschulden Ihrerseits. Auch erscheint die Schadenhoehe nicht nachvollziehbar. Im Erledigungsinteresse und zwecks Vermeidung eines Rechtsstreites erhalten sie obigen Betrag.

Kann ich eine Begruendung verlangen, ohne dass der Scheck zurueckgezogen wird oder weitere Rechtsschritte eingeleitet werden? Auch eine Begruendung, warum die Schadenshoehe nicht nachvollziehbar ist?

Ich bin ja kein Abzocker, aber der Schaden belaeuft sich nunmal auf 1040DM und das Maedchen, was mir vor’s Fahrrad gefahren ist, hat rumgealbert auf der Strasse und nicht weiter gekukkt. Dann bin ich mit etwas mehr als Schrittempo fast in ihr Fahrrad gefahren. Vorher stieg ich noch sanft ueber meinen Lenker ab, dieser schlug um ueber den Rahmen und beaschaedigte den Rahmen insoweit, dass eine Schraube Material (Alu) abgetragen hat. Der Rahmen selber, so der Haendler, kann jetzt dazu neigen, dass der in ca. 2 Jahren an der Stelle bricht. Der Hersteller uebernimmt dann wohl keine Garantieansprueche.
Ich war uebrigens auf der vorfahrtsberechtigten Strasse, die Tochter fuhr anschliessend verkehrtherum durch die Einbahnstrasse. Genau auf diesem T-Stueck kam es zum Unfall (ohne Personenschaeden).

Li

Die Sache ist doch ganz einfach: Nochmals den Sachverhalt und die Verschuldenslage darstellen und eine zweiwöchige Zahlungsfrist setzen und ankündigen, daß Du danach einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragst. Außerdem könntest Du noch mit einer Beschwerde an den Vorstand drohen. Schließlich noch gepfefferte Schreiben an die Eltern des Mädchens richten und diese zur Zahlung auffordern, da die Versicherung nicht zahlen will (wirkt immer prima, da die dann ihrer Versicherung auf die Nerven gehen). In jedem Fall werden die Juristen oder Sachbearbeiter in der Schadensabteilung die möglichen Konsequenzen für sich und die möglichen Kosten für die Versicherung sowie den Ärgerfaktor für die Kunden nochmals überdenken. Und dann wohl zahlen. Notfalls gegen die Kleine respektive die Eltern klagen. Es gibt nur ein Risiko zu bedenken: Eine Klage gegen das Mädchen kann je nach Alter erfolglos sein - jedenfalls fehlt es an Haftungsmasse. Die Eltern bekommt man nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht in die Haftung, das wird aber grds. nicht der Fall sein, jedenfalls könnten die sich relativ leicht aus der Sache herauswinden.

Ich schliesse mich meinem vorredner an.
Allerdings ist das alles hinfällig, wenn Du den Scheck akzeptiert hast und oder eine erklärung zum Einverständnis unterschrieben hast.
gruß
roma
http://www.recht-kriegen.de