Hallo zusammen,
man stelle sich folgenden Fall vor.
Familie Mustermann kauft ein Haus, renoviert es und läßt u.a. ein neues Parkett verlegen.
Beim Umzug in das neue Heim beschädigt Umzugsfirma „Schnell & Schludrig“ das Parkett. Die Versicherung der Umzugsfirma „Zahle nie“ erkennt den Schaden der durch den Gutachter „Sorgsam“ bewertet wurde an, will aber erst nach tatsächlich erfolgter Reparatur leisten.
Herr Mustermann will aber nicht jetzt renovieren, denn dazu müßte er das gesamte Untergeschoß ausräumen und könnte es einige Tage nicht benutzen. Lieber will er das im Rahmen einer später sicherlich sowieso notwendigen Überholung machen.
Die Frage die sich jetzt stellt ist die folgende:
Muss Versicherung „Zahle nie“ den entstandenen und akzeptierten Schaden jetzt begleichen auch ohne dass die Renovierung vorgenommen wurde? Also analog wie es bei KfZ Schäden gehandhabt wird?
Es dankt und grüßt,
C.
Die Frage die sich jetzt stellt ist die folgende:
Muss Versicherung „Zahle nie“ den entstandenen und
akzeptierten Schaden jetzt begleichen auch ohne dass die
Renovierung vorgenommen wurde? Also analog wie es bei KfZ
Schäden gehandhabt wird?
Ja. der Geschädigte kann die Regulierung des Schadens laut Gutachten
verlangen. Hier wird jedoch auch nur der Netto-Betrag erstattet.
Die Erstattung der MwSt. kann sodann nach erfolgter Reparatur und
gegen Vorlage der Rechnung nachverlangt werden. Bei der Forderungs-
stellung sollte der Geschädigte auf eine spätere Reparatur verweisen
und sich die Nachforderung der MwSt. ausdrücklich offenhalten.
Der Schadenersatzanspruch entstand bereits bei der Beschädigung
der Sache, somit ist die Reparatur dem Geschädigten überlassen.
Selbst wenn keine Reparatur durchgeführt wird hat der Geschädigte
anspruch auf den verlangten Schadenersatz.
mfg
Mario
Danke, so was sagte mir auch mein Gefühl, …
Gruß
C.