Hallo,
in einem Haus lief in der Küche das Wasser nicht mehr ab und lief von unten durch die Fliesenfugen in die Küche. Nach vielem Hin und Her stand fest:ein Wasserrohrbruch unterm Haus. An der gebrochenen Stelle hatte sich nun Erde unter anderem fest gesetzt, dass es nun auch noch verstopft war. Die Verstopfung mußte erst beseitigt werden, dann Instandsetzung des Rohres. Die Beseitigung der Verstopfung will nun die Gebäudeversicherung nicht übernehmen. Ist das richtig? Ich hoffe mir kann jemand helfen.
So richtig verstehe ich die Schadensbeschreibung nicht.
Es war ein Rohrbruch, der verursachte eine Verstopfung (Einschwemmung von Erdreich) und das wiederum führte zum Rückstau bis in Küche wo das Wasser dann austrat ?
Vor allem die Reihenfolge erst Reinigen dann Rohrbruch reparieren ist seltsam, vom Ablauf her falsch.
Man kann doch bei Rohrbruch nicht sinnvoll reinigen, es spült doch neu Erdreich ein. Man gräbt die Kellersohle oder wo auch immer auf, dann sucht man den Bruch, trennt die Rohre heraus und setze neue Stücke ein. Danach spült man den evtl. noch vorh. Unrat Richtung Reinigungsschacht oder Kanalnetz heraus.
Und um einen Rohrbruch unter der Sohle zu beheben muss man doch den Boden aufreißen um heranzukommen. Da spielt doch eine zusätzlich
notwendige Spülung der Rohre keine Kostenrolle mehr.
Der Rohrschaden wäre versichert (das sollte der Hauptkostenfaktor sein), das Spülen im Reparaturbereich gehört dazu.
Nicht aber das Spülen der ganzen Leitungen weiter Richtung Haus. Das wäre Instandhaltung und das ist nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt.
MfG
duck313
erstmal Danke für die schnelle Reaktion. Der Rohrbruch war unter dem Haus. Um an die Stelle zu kommen mußte erst die Verstopfung beseitigt werden. Und um an diese Verstopfung zu gelangen mußte durch ein Loch in der Wand nach unten freigespült werden. Nur so konnte man an den Rohrbruch gelangen.
Na gut, aber so viel klarer wird das auch nicht.
Warum muss man spülen um eine Schadstelle zu finden und reparieren ?
Und Du sagst doch „unter dem Haus“, sprichst aber von Wänden, die man aufgestemmt(?) hatte.
Warum schilderst Du nicht der Versicherung (oder lässt dir das vom Handwerker formulieren) warum außer der eigentlichen Rohrreparatur auch eine vorherige (?) Rohrreinigung nötig war. Wenn man das fachlich als unbedingt nötige Vorarbeit für die Reparatur braucht, dann müsste es m.E. nach von der Versich. übernommen werden.
Wie hat Versich. denn die Ablehnung begründet ?
Und nur mal angefragt, von welchen Kosten sprichst Du. Was kostete Reparatur, was die Reinigung ?
Tut mir leid, dass ich das so schlecht beschreibe. Ich versuche es nochmal: Der Rohrbruch konnte nicht repariert werden weil sie durch die Verstopfung (an der Rohrbruchstelle() nicht an das gebrochene Rohr kamen. Sie mußten also erst die Erde entfernen um dann die Bruchstelle zu beheben. Die eine Rg. beläuft sich über 1.500,-, die andere 1.000,- Die Versicherung hat abgelehnt weil Rohrreinigung nicht ihr Part ist. Auch das Argument, dass die Verstopfung ja nur aufgrund des Rohrbruches entstanden ist, interessiert sie nicht.
Es macht einen Sinn, wenn man den Schaden zuerst mit Kanal-TV einschätzen und lokalisieren will. Für die Kamera muss das Rohr frei sein.
hi,
vielleicht wurde auch ein Schlauchliner verwendet. Das Loch in der Wand könnte eine Revisionsöffnung sein, eventuell auch eine Nachträgliche.
Die Leitung unter dem Haus zu tauschen wäre wohl ein deutlich größerer Aufwand als der Preis vermuten lässt.
grüße
lipi
ja danke, so war das auch